Parlamentskorrespondenz Nr. 635 vom 14.06.2024

Weisungsbericht 2022 zu 21 Weisungen in den Jahren 2016 bis 2022

Wien (PK) – Über die erteilten Weisungen sowie über jene Fälle, in denen der Äußerung des Weisungsrats im Ergebnis nicht Rechnung getragen wird, liegt nun der Weisungsbericht 2022 des Justizministeriums vor (III-1169 d.B. und III-856-BR/2024 d.B.). Er umfasst 21 Weisungen in den Jahren 2016 bis 2022 nach Beendigung der zu Grunde liegenden Verfahren.

Die 17 abgebildeten Fälle umfassen 21 Weisungen, da in einem Fall vier und in einem weiteren Fall zwei Weisungen erteilt worden waren. Acht der Weisungen zielten darauf ab, ein Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen oder konkrete Erhebungen durchzuführen. In sieben Weisungen sollte bei grundsätzlich gleicher Zielrichtung eine andere Rechtsgrundlage angewendet werden. Vier Weisungen liefen unter "Sonstiges", eine Weisung richtete sich darauf, Anklage zu erheben, eine weitere, das Verfahren einzustellen oder nicht einzuleiten bzw. die Anklage zurückzuziehen. Darüber hinaus ist ein Fall zu "Wahlkampfspenden" im Anhang enthalten, bei dem das Justizressort der Äußerung des Weisungsrats im Ergebnis nicht gefolgt ist. Rund 76 % der Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Graz mit 19 % und Linz mit 5 %. Die Fallbeschreibungen im umfassenden Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen unter anderem auch Fälle der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). (Schluss) mbu