Parlamentskorrespondenz Nr. 24 vom 28.01.2025
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Die SPÖ will mit einer Gesetzesinitiative die Inflationsfolgen bei den Mieten lindern (21/A und Zu 21/A). Durch das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz sollen so Änderungen im Mietrechtsgesetz und dem Richtwertgesetz vorgenommen werden. Die SPÖ fordert damit, auch Mieterhöhungen im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zu begrenzen.
Mit einem weiteren Initiativantrag setzt sich die SPÖ für eine Begrenzung der Energiekosten ein. Durch Änderungen im Elektrizitätsabgabegesetz, im Erdgasabgabegesetz, im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und im Stromkostenzuschussgesetz sollen die Erleichterungen aus 2024 auch im Jahr 2025 fortgeführt werden (22/A). Zur Finanzierung schlägt die SPÖ eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne vor. Um die Vorschläge durchzusetzen, benötigt die SPÖ eine Zweidrittelmehrheit, da Verfassungsbestimmungen betroffen sind.
SPÖ für Linderung steigender Mietpreise
Mit 1. April 2025 werde die nächste Mieterhöhung fällig, macht Elke Hanel-Torsch (SPÖ) aufmerksam. Da die Inflationsrate mittlerweile unter 5% liege, greife auch der Mietpreisdeckel nicht, begründet sie den Antrag ihrer Fraktion. Hanel-Torsch rechnet daher ab 1. April 2025 mit einer Erhöhung der Mieten in Höhe von 2,9%. In dem eingebrachten Gesetzesantrag wird zudem auf eine Einschätzung der Statistik Austria verwiesen, die für Anfang 2025 einen stärkeren Preisauftrieb prognostiziert.
Die SPÖ schlägt vor, eine Mieterhöhung bei den Kategoriemieten und den Richtwerten bis 31. März 2028 auszusetzen. Darüber hinaus fordert die SPÖ, die zukünftige Anpassung der Richtwerte und Kategorie-Beträge auf eine "Regel-Inflation" von maximal 2% pro Jahr festzulegen. Dazu soll auf die durchschnittliche Entwicklung des EZB-Leizinssatzes abgestellt werden.
Der Gesetzesantrag der SPÖ richtet sich auch an Mieten im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Geht es nach den Sozialdemokrat:innen, so wird die Indexierung auch in diesem Bereich auf maximal 2% pro Jahr begrenzt.
Das Verlangen der SPÖ auf Abhaltung einer Ersten Lesung durch den Nationalrat – es galt eine Frist von drei Monaten bis 22.04.2025 – wurde zurückgezogen.
SPÖ bringt Energiekostenbegrenzungsgesetz 2025 ein
Neben den Mietpreisen setzt sich die SPÖ auch dafür ein, die Energiekosten weiterhin zu begrenzen. Dazu brachte sie einen Gesetzesentwurf ein, der vorsieht, die Absenkung der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe auf das Jahr 2025 zu verlängern. Diese wurde 2022 eingeführt und ist mit Jahresende 2024 ausgelaufen. Der SPÖ zufolge, sollen die Erneuerbaren-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag sollen ebenso wie der Grüngas-Förderbeitrag erst ab 2026 eingehoben werden. Bereits verrechnete Beiträge oder Pauschalen sollen gutgeschrieben werden. Mit den vorgesehenen Änderungen soll der Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte auch im Jahr 2025 gewährt werden, um den Anstieg der Netzkosten für diese Gruppe abzufedern.
Die wesentlichen Kostenerleichterungen für Energie seien mit Jahresende 2024 gleichzeitig ausgelaufen, hebt Alois Schroll (SPÖ) in seinem Antrag hervor. Dies bedeute nicht nur einen deutlichen Anstieg der Energiekosten im Jahr 2025, sondern befeuere laut WIFO auch die Inflation merklich. Mit dem Antrag sollen trotz budgetärer Auswirkungen wirksame Erleichterungen für das Jahr 2025 fortgeführt werden, so Schroll. Er argumentiert, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Verschulden an den politischen Versäumnissen treffe. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.