Parlamentskorrespondenz Nr. 420 vom 19.05.2025

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Die Budgetsanierung ist angelaufen. Nachdem bereits im März ein erstes Gesetzespaket beschlossen wurde, liegt dem Nationalrat nun ein weiteres Gesetzespaket vor. Es zielt darauf ab, das Budget zu stabilisieren und die finanzielle Grundlage der Krankenversicherung zu sichern. Es sind verschiedene Maßnahmen geplant, die zusätzliche Einnahmen generieren und gleichzeitig Entlastungen bringen sollen. Im Vordergrund des Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II stehen höhere Bundesgebühren und die erhöhten Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen (91 d.B. ). Dazu kommen die geplante Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen sowie die Anhebung des Stiftungseingangssteueräquivalents. Auch im Gesetzespaket enthalten ist die Anhebung der Sozialversicherungs-Rückerstattung für Pensionist:innen. Die Rezeptgebühr soll im Jahr 2026 eingefroren werden und eine Adaptierung der Bestimmungen über die Rezeptgebührenobergrenze erfolgen. Angepasst werden sollen auch die Konsulargebühren an jene des Gebührengesetzes.

Insgesamt sollen diese Maßnahmen bis zum Jahr 2029 zusätzliche Einnahmen von 760 Mio. € bringen. Gleichzeitig sind Entlastungen in Höhe von rund 20 Mio. € vorgesehen. Ein Großteil der Einnahmen stammt aus der Anpassung der Bundesgebühren und den Änderungen bei Stiftungen. Eine Entlastung für Pensionist:innen ergibt sich durch die geplante Anhebung der maximalen Sozialversicherungs-Rückerstattung auf 710 €, die erstmals für das Kalenderjahr 2025 gelten soll.

Teil I der Budgetsanierungsmaßnahmen wurde bereits im März vom Nationalrat verabschiedet (siehe Parlamentskorrespondenz 119/2025). Damals wurden Maßnahmen wie die Abschaffung der Bildungskarenz, die Bankenabgabe und die Verlängerung des erhöhten Spitzensteuersatzes beschlossen.

Gebührensteigerung von 48,2 % für Reisepässe - Bundesgebühren sollen erheblich teurer werden

Viele staatliche Gebühren für Anträge, Dokumente oder Amtshandlungen sollen erhöht werden. Die Anpassung orientiert sich an der Inflation seit der letzten größeren Änderung in den Jahren 2011 und 2018. Für die meisten Gebühren bedeutet das eine Erhöhung um 48,2 %. Für einen Reisepass sind demnach künftig 112 € anstelle von 75,90 € zu bezahlen. Gebühren, die schon 2018 erhöht wurden (wie für Staatsbürgerschaft oder bestimmte Aufenthaltstitel) sollen um 29,8 % steigen.

Daueraufenthaltskarten, die Aufenthaltskarte für EWR-Bürger:innen sowie Lichtbildausweise für EWR-Bürger:innen sollen mit den Gebühren für österreichische Personalausweise gleichgestellt werden.

Auch die Gebühren für bestimmte Eingaben bei den Höchstgerichten (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof) werden erhöht, und zwar um 40,6 %. Eine Eingabe beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof kostet dann voraussichtlich 340 €.

Diese Gebührenerhöhungen sollen für die meisten Vorgänge ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Finanziell erwartet das Finanzministerium Mehreinnahmen von 65 Mio. € im Jahr 2025 und 150 Mio. € in den Folgejahren.

Eine Valorisierung von 48,2 % bzw. 29,8 % ist auch bei den Konsulargebühren geplant. Das soll im Jahr 2025 zu Mehreinnahmen von 2,53 Mio. € führen. In den Folgejahren soll die Maßnahme um 4,759 Mio. € jährlich mehr einbringen.

Anpassungen bei Krankenversicherungsbeiträgen für Pensionist:innen sowie Entlastung bei Rezeptgebühren

Der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionist:innen und Bezieher:innen ähnlicher Leistungen soll vereinheitlicht und auf 6 % der Berechnungsgrundlage angehoben werden. Diese Erhöhung soll generell ab dem 1. Juni 2025 gelten. Für Personen, die eine Ausgleichszulage, aber keinen Ausgleichszulagenbonus erhalten (sowie deren (Ehe)partner:innen), soll diese Erhöhung erst ab 2026 in Kraft treten.

Um die höheren Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen auszugleichen, soll im Gegenzug der Maximalbetrag der Sozialversicherungs-Rückerstattung auf € 710 erhöht werden. Dies soll bereits ab der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung für 2025 möglich sein.

Eine weitere Abfederung für Pensionist:innen soll es durch Anpassungen bei der Rezeptgebühr geben: Vorgesehen ist, die Rezeptgebühr im Jahr 2026 nicht zu erhöhen. Die Obergrenze für Rezeptgebühren, also jener Höchstbetrag, den man pro Jahr zahlen muss, soll gesenkt und zudem neu berechnet werden. Es sollen künftig auch "günstige Heilmittel" (die weniger kosten als die Rezeptgebühr) bei der Berechnung dieser Obergrenze berücksichtigt werden. Die Obergrenze betrug bisher 2 % des Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen). Sie soll nun von 2027 bis 2030 schrittweise auf 1,5 % des Nettoeinkommens gesenkt werden. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Beitragserhöhung sollen für die Finanzierung der Krankenversicherung verwendet werden.

Beitrag der Stiftungen zur Budgetsanierung

Die Besteuerung der Zwischensteuer bei bestimmten Einkünften von privaten Stiftungen soll ab dem Veranlagungsjahr 2026 von derzeit 23 % auf 27,5 % angehoben werden. Das Gesetzespaket enthält auch Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz, die mit Maßnahmen aus dem Budgetbegleitgesetz einhergehen sollen. Dabei geht es um das Stiftungseingangssteueräquivalent, das ab dem 1. Jänner 2026 von 2,5 % auf 3,5 % steigen soll.

Weiterhin kostenfreie Corona-Impfungen durch niedergelassene Ärzte

Die Regelungen, dass SARS-CoV-2 Impfungen kostenfrei durch niedergelassene Ärzte erfolgen können, sollen bis zum 31. März 2027 verlängert werden. Die Bestimmung ist mit 31. März 2025 ausgelaufen und soll nun verlängert werden. Die Krankenkassen sollen dafür weiterhin ein Honorar von 15 € pro Impfung zahlen. Zusätzlich sollen die Apotheken 5 € pro ausgegebenem Impfdosis erhalten. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 6 Mio. € für drei Quartale im Jahr 2025, 8 Mio. € im Jahr 2026 und 2 Mio. € für das erste Quartal 2027.

Änderungen beim Arbeitsmarktservice (AMS)

Die Aufbewahrungsfristen für persönliche Daten beim AMS sollen klargestellt werden. Daten für die Berechnung von Geldleistungen dürfen laut Gesetzesentwurf bis zu zehn Jahre nach Erreichen des Pensionsalters aufbewahrt werden. Daten, die hauptsächlich für die Betreuung und Vermittlung erhoben wurden, müssen spätestens sieben Jahre nach Ende des Vorgangs gelöscht werden. Für das Jahr 2025 ist geplant, 25 Mio. € aus Rücklagen des AMS in die Arbeitsmarktrücklage zu übertragen. Dies soll dem AMS 2026 mehr Spielraum für die Finanzierung von Förderungen und laufenden Kosten geben. Die Änderungen beim AMS sollen am 1. Juni 2025 in Kraft treten. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.