Justizbudget: Planstellen im Justizressort bleiben unverändert
Wien (PK) – Für das Justizressort sind im Budgetentwurf 2,4 Mrd. € für 2025 und 2,41 Mrd. € für 2026 veranschlagt. Die Mittel steigen damit 2025 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2024 um 82 Mio. € und 2026 gegenüber 2025 um 10 Mio. €. Kein Zuwachs ist bei den Planstellen in der Justiz in den kommenden Jahren in Sicht. Laut Bundesfinanzrahmen soll der Stand von 12.516 Planstellen bis in das Jahr 2029 fortgeschrieben werden. Die entsprechenden Budgetvoranschläge für die Justiz für 2025 (67 d.B.) und 2026 (68 d.B.) debattierten die Abgeordneten heute im Budgetausschuss des Nationalrats mit Justizministerin Anna Sporrer. Vor allem die gleichbleibende Anzahl an Planstellen wurde von den Abgeordneten hinterfragt. Justizministerin Sporrer sprach insgesamt von einem "tauglichen Budget" im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen. Es sei gelungen, mit den Sparzielen und dem Beitrag zur Budgetsanierung die Balance zu halten, sodass die Justiz weiter gut funktionieren werde.
Um seitens der Justiz zur Konsolidierung beizutragen, werden laut Voranschlag im Jahr 2025 Reduzierungen von 45 Mio. € im infrastrukturellen Bereich gesetzt, insbesondere bei Baumaßnahmen und IT-Projekten, wobei etwa der Ausbau der Justizanstalt Göllersdorf fortgesetzt werden soll. Der Sachaufwand nehme inflationsbedingt 2025 um 27 Mio. € und 2026 um weitere 30 Mio. € zu. Beim Erwachsenenschutz und bei der Opferhilfe sollen die Mittel 2025 um 1,5 Mio. €, 2026 um 10 Mio. € steigen. Ein Plus von 99 Mio. € im Jahr 2025 beim Personal, das sich 2026 wieder um 29 Mio. € reduziert, resultiert laut Erläuterungen aus Gehaltserhöhungen durch Struktureffekte sowie Nachzahlungen aufgrund der Vordienstzeitenreform. Letztere seien ausschlaggebend für den Rückgang der Personalzahlungen 2026 gegenüber 2025. Im Zuge der Budgetkonsolidierung werden außerdem im Budgetbegleitgesetz 2025 Maßnahmen vorgeschlagen, wie etwa eine Verkürzung der Gerichtspraxis auf fünf Monate, die Fußfessel in bestimmten Fällen bereits ab einem Strafrest von 24 Monaten und eine Fristverlängerung der Überprüfung bei der Erwachsenenvertretung auf fünf Jahre.
Eingepreist sind im Entwurf auch erwartete Steigerungen bei den Gerichtsgebühren und Grundbuchsgebühren. So sollen die Einzahlungen 2025 1,36 Mrd. € und 2026 1,45 Mrd. € betragen. Sie steigen damit 2025 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2024 um 83 Mio. € und 2026 gegenüber 2025 um 89 Mio. €.
Sporrer: Vorhandene Planstellen werden rasch nachbesetzt
Die Situation um die Planstellen in der Justiz hinterfragten etwa Christian Lausch (FPÖ), Jakob Grüner (ÖVP), Alma Zadić (Grüne) und Sophie Marie Wotschke (NEOS). Die Hälfte des gesamten Justizbudgets werde im Personalbereich aufgewendet, erörterte Justizministerin Sporrer. Wenn es schon keine neuen Planstelle gebe, sei man bemüht, die vorhandenen jeweils rasch nachzubesetzen, was etwa bei Richter:innen sehr gut gelinge. Der Besetzungsgrad bei Richter:innen und in der Staatsanwaltschaft liege bei etwa 99 %. Bei der Justizwache liege man bei 95 %, hier sei auch an der Attraktivierung des Berufsbilds etwa mit einem Projekt mit Spitzensportler:innen gearbeitet worden, so die Ministerin. Zudem habe man eine Lehrlingsoffensive durchgeführt.
Ein Zuwachs von Arbeitsanfall sei in verschiedenen Bereichen zu verzeichnen, räumte Sporrer ein. Bei den Verfahrenszahlen sei der Anstieg aber nicht mehr so hoch wie davor, meinte ein Experte des Ministeriums. Die Auslastung der Gerichte liege bei 110 % bis 115 %, die Verfahrensdauer habe sich aber verringert. Man komme derzeit "gut über die Runden", so der Experte. Die Pensionierungswelle der "Babyboomer" ist laut dem Experten in drei bis fünf Jahren zu erwarten, auf diese sei man gut vorbereitet. Die Ministerin hielt fest, dass es keinen Aufnahmestopp gebe - alle Stellen würden jedenfalls nachbesetzt. Das Projekt der juristischen Mitarbeiter:innen bei den ordentlichen Gerichten werde weitergeführt, so Sporrer.
Was die von der Bundesregierung geplante Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft betrifft, hinterfragte etwa Harald Stefan (FPÖ) die Kosten dafür. Dafür würden erst die legistischen Vorbereitungen laufen, so Sporrer. Sie gehe davon aus, dass man die Einrichtung durch Umschichtungen bewerkstelligen werde, weil Aufgaben übertragen und Ressourcen verlagert würden.
Debatte über Fußfessel und Justizanstalt Göllersdorf
Insgesamt gebe es eine hohe Belegung in den Justizanstalten, erörterte die Ministerin etwa auf Fragen von Manfred Sams und Muna Duzdar (beide SPÖ). Bei der Fußfessel bleibe die geplante Neuregelung abzuwarten, wie sich diese auf die Anzahl der Anträge auswirken werde. Ein Experte des Ministeriums erörterte, dass es für die Anschaffung der Fußfesseln ein neues Vergabeverfahren gebe. Mit den vorhandenen werde man das erste Aufkommen nach einer Neuregelung sehr gut bewältigen können. Wenn das Potenzial nach dieser Regelung ausgeschöpft werde, werde die Belegung an Insassen gesenkt und sich das auch kostendämpfend auswirken.
Die Justizanstalt in Göllersdorf soll der Ministerin zufolge im Jahr 2029 bezugsfertig werden. Die Anstalt sei von der Hochwasserkatastrophe letztes Jahr betroffen gewesen, was zu Verzögerungen geführt habe, führte ein Experte des Ministeriums auf Fragen von Lausch aus. Gegenüber Johanna Jachs (ÖVP) erörterte er, dass von den derzeit 318 Mio. € an Rücklagen des Ressorts 2025 und 2026 jeweils 15 Mio. € für die Anstalt in Göllersdorf entnommen werden sollen.
Der Anteil an Häftlingen nicht-österreichischer Herkunft, den Markus Leinfellner (FPÖ) erfragte, liege derzeit bei 52,5 %, so der Experte. Die Überstellung in Heimatländer erfolge innerhalb der EU eher unproblematisch, sagte Ministerin Sporrer. Bei den Drittstaaten bleibe es abzuwarten, ob das gesetzte Ziel erreicht werden könne, so der Experte.
Thematisiert wurden etwa von Markus Tschank (FPÖ) auch die Erhöhungen der Gerichtsgebühren, deren Anhebung Sporrer zufolge gesetzlich geboten gewesen sei. Was den Zugang zum Recht betrifft, verwies sie auf die Verfahrenshilfe, für die Einkommensschwächere ansuchen könnten. Im Erwachsenenschutz gebe es eine Kapazitätssteigerung, bei der die Vereine nicht mithalten könnten, so die Ministerin. Daher wolle man eine begrenzte Anzahl der Fälle wieder den Kanzleien übertragen. Ein wichtiges Instrument sei die Familien- und Jugendgerichtshilfe, deren Ausstattung sichergestellt werden konnte, führte Sporrer etwa gegenüber Selma Yildirim (SPÖ) aus. Auch die Prozessbegleitung werde wie im bisherigen Format weitergeleistet. Die Verkürzung der Gerichtspraxis habe es bereits einmal gegeben und habe zu keinen Qualitätseinbußen geführt, daher halte sie das für einen vertretbaren Einschnitt, so die Ministerin gegenüber Johanna Jachs (ÖVP).
Ermächtigungen für die Justizministerin, nach denen sich Klaus Fürlinger (ÖVP) erkundigte, gebe es in schwer prognostizierbaren Bereichen, wie etwa für die Unterbringung und Versorgung von Insassen. Was Mittel für eine flächendeckende Ausrollung der Gewaltambulanzen betrifft, die etwa Alma Zadić (Grüne) und Petra Oberrauner (SPÖ) erfragten, erwähnte Sporrer, dass es neben den Zentren in Wien und Graz auch Verhandlungen mit Innsbruck gebe und weitere Interessen bekundet worden seien. Aufgeschoben würden aber etwa Sanierungen der Justizakademie, so die Ministerin.
Justiz 3.0 als Vorzeigeprojekt, KI in der Probephase
Im IT-Bereich soll Sporrer zufolge etwa auf Open Source bei Rechtsdatenbanken umgestellt werden, um bei Lizenzen zu sparen. Das Vorzeigeprojekt "Justiz 3.0" zur digitale Akten- und Verfahrensführung soll jedoch weiterhin umgesetzt werden und habe international Interesse geweckt, so die Ministerin auf Fragen von Jakob Grüner (ÖVP). Sophie Marie Wotschke und Ines Holzegger (beide NEOS) erkundigten sich außerdem nach einem etwaigen Potenzial im Einsatz von KI-Instrumenten in der Justiz. Ein Experte des Ministeriums erörterte, dass KI etwa bereits beim Diktieren, etwa von Urteilen, eingesetzt würde. In anderen Bereichen würden Probephasen laufen, das System aber "noch nicht so gut" funktionieren. Zudem gelte es immer auch, ethische Fragen zu beachten. Es gebe eine eigene Arbeitsgruppe zum Einsatz von KI mit einer Vernetzung zwischen den Ressorts.
Mit dem Doppelbudget mitverhandelt wird außerdem der Bundesfinanzrahmen 2025 bis 2028 sowie 2026 bis 2029 (66 d.B.). Das Budget für das Justizressorts soll sich demnach bis 2029 bei rund 2,3 Mrd. € einpendeln. (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.
Details zu den Budgets 2025 und 2026, den Änderungen gegenüber den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2025 und 2026 dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der einzelnen Kapitel.
Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.