Parlamentskorrespondenz Nr. 1025 vom 17.11.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Mit zwei Anträgen setzt sich die FPÖ für ein Gewaltschutzpaket sowie für besseren strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Unmündigen ein. Die Grünen sprechen sich dafür aus, das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht einzuführen.
FPÖ fordert Gewaltschutzpaket
Wer Kinder missbraucht oder sich an bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen beteiligt, dürfe keine mildernden Umstände erwarten, erklärt die FPÖ und fordert angesichts vieler erschütternder Fälle ein Gewaltschutzpaket (502/A(E)). Es brauche Strafen, die nicht nur abschrecken, sondern auch ein klares Signal senden, dass der Staat auf der Seite der Opfer steht – und nicht auf jener der Täter. Geht es nach der FPÖ, soll das Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie der Verkauf von Kindersexpuppen unter eine umfassende Strafe gestellt werden. Diese sollte ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig Verurteilte, einen dauerhaften Eintrag im Strafregister und ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen, die verurteilte Kinderschänder beschäftigen, vorsehen. Außerdem brauche es eine Anhebung der Mindeststrafe wie auch der Höchststrafe für den Besitz von bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen, eine Verschärfung der Strafe bei sexuellem Missbrauch von unmündigen Minderjährigen und jeweils einen eigenen Tatbestand des "Grooming" sowie der "Gruppenvergewaltigung". Außerdem sei verurteilten Sexualstraftätern, die keine österreichischen Staatsbürger sind, die Einbürgerung zu verwehren oder der Flüchtlingsstatus abzuerkennen und diese nach Verbüßung der Haftstrafe in das Herkunfts- oder Heimatland abzuschieben. Ergänzend dazu sprechen sich die Freiheitlichen dafür aus, ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für jene Personen zu schaffen, die entsprechende Sachverhalte anzeigen bzw. an die Öffentlichkeit bringen.
FPÖ für besseren strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Unmündigen
Als Konsequenzen aus dem Fall "Anna" pocht die FPÖ außerdem auf einen verbesserten strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Unmündigen (503/A(E)). Medial kolportierte Reformvorschläge zum Sexualstrafrecht wie etwa "Nur ja heißt ja" würden aber oftmals nicht ganz den entscheidenden Punkt treffen, so die Freiheitlichen. Denn beim strafrechtlichen Schutz unmündiger Personen stehe nicht die Frage der Einwilligung in sexuelle Tathandlungen und deren Beweisbarkeit im Vordergrund. Unmündige sollten vielmehr bereits aufgrund ihrer Unmündigkeit geschützt sein, also angesichts ihres geringen Alters von unter 14 Jahren. Dieser Schutz sei bereits jetzt gesetzlich verankert. Eine zentrale Gesetzeslücke bestehe jedoch darin, dass sich Täter mitunter mit der Annahme verantworten, dass das Opfer bereits älter gewesen sei. Im Fall "Anna" habe dies dazu geführt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die betreffenden Strafrechtspunkte gar nicht erst in die Anklage aufgenommen habe. Die FPÖ pocht daher auf eine Regierungsvorlage, die einen verbesserten Opferschutz (im Rahmen der §§ 206 und 207 StGB) bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen bewirkt. Geht es nach den Freiheitlichen, soll ein Tatvorsatz in Bezug auf das Alter der Unmündigen, der mitunter schwer erweislich ist, künftig nicht mehr erforderlich sein.
Grüne: "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht einführen
Die Grünen wiederum fordern eine Regierungsvorlage ein, um den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht gesetzlich zu verankern und sich damit dem europäischen Standard anzuschließen (547/A(E)). Die derzeit in Österreich geltende Widerspruchslösung ("Nur Nein heißt Nein") greife zu kurz, da sie etwa Opfer, die in Schockstarre (sog. Freezing) verfallen oder (von Dritten) handlungsunfähig gemacht werden, nicht ausreichend schütze. Sexuelle Handlungen sollen aus Sicht der Grünen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen. Sie sprechen sich dafür aus, dass das Gericht künftig prüfen soll, ob eine Zustimmung vorlag - und nicht mehr, ob sich die betroffene Person gewehrt oder zu erkennen gegeben hat, dass die sexuelle Handlung gegen ihren Willen erfolgte. Damit würde sexualisierte Gewalt ohne Einverständnis endlich klar als strafbar definiert – und nicht nur dann, wenn Betroffene sich aktiv wehren oder "Nein" sagen, so der Antrag. (Schluss) mbu