Parlamentskorrespondenz Nr. 1056 vom 21.11.2025
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ fordert in drei Entschließungsanträgen zum öffentlichen Dienst unter anderem eine bessere Bezahlung für Polizistinnen und Polizisten, das Schließen einer "Schutzlücke" für im Dienst verletzte Exekutivbedienstete und finanzielle Ausgleichszahlungen für ältere Bedienstete im Sicherheitsbereich, die keinen Schicht- und Wechseldienst mehr machen wollen bzw. können.
Maßnahmenpaket für Polizei und Justizwache
Es sei dem Engagement und der Einsatzbereitschaft der öffentlich-rechtlichen Bediensteten im Sicherheitsbereich zu verdanken, dass die Sicherheitslage trotz "extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen" nicht "weiter aus den Fugen gerät", begründen Werner Herbert und weitere FPÖ-Abgeordnete die Forderung nach einem Maßnahmenpaket für die Polizei und Justizwache.
Konkret werden im vorgelegten Entschließungsantrag (566/A(E)) die Integration von pauschalierten Zulagen und Nebengebühren in das Grundgehalt, eine Ballungsraumzulage für arbeitsintensive Polizeidienststellen, die Wiederaufnahme von Polizeischülerinnen und Polizeischülern in ein befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis und eine raschere Pragmatisierung für Bedienstete im Sicherheitsbereich gefordert. Zudem ist Abgeordnetem Herbert ein besserer Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten und eine Stärkung ihrer Persönlichkeitsrechte ein Anliegen. So soll die Finanzprokuratur bei einer unzulässigen Veröffentlichung von Bildern einschreiten und bei ungerechtfertigten Misshandlungsvorwürfen die jeweilige Dienstbehörde eine "aktive Verfolgung" des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin übernehmen. Schon im Sommer hatte Herbert mit einer ähnlichen Begründung ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für die Polizei und die Justizwache gefordert (siehe Antrag 386/A(E)).
Ausgekoppelt aus dem Maßnahmenpaket hat Herbert die Forderung, langjährigen Bediensteten im Sicherheitsbereich zu ermöglichen, sich aus dem Schicht- und Wechseldienst zurückzuziehen und in den Innen- oder Verwaltungsdienst zu wechseln (565/A(E)). Dabei soll der Verlust etwaiger Zulagen stufenweise abgefedert werden.
"Schutzlücke" bei Hilfeleistungen
Eine "Schutzlücke" ortet FPÖ-Abgeordneter Herbert darüber hinaus bei den gesetzlichen Hilfeleistungen für im Dienst verletzte Exekutivbedienstete. Er sieht beispielsweise nicht ein, dass Justizwachebeamtinnen und -beamte keinen Anspruch auf die im Gehaltsgesetz verankerten Hilfeleistungen haben, wenn sie von einem Häftling verletzt werden, der zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig war. Der Verwaltungsgerichtshof begründet das in einem Erkenntnis aus dem Jahr 2019 damit, dass Fremdverschulden eine der Voraussetzungen für die Gewährung einer entsprechenden Hilfeleistung ist, unzurechnungsfähige Täter aber nicht schuldhaft handeln. Herbert fordert nun, die Gewährung von Hilfeleistungen bei Angriffen im Dienst von der Schuldfrage zu entkoppeln. Damit würde man nicht nur Rechtssicherheit schaffen, sondern auch die Fürsorgepflicht des Dienstgebers stärken und den Opferschutz "effektivieren" (574/A(E)). (Schluss) gs