Parlamentskorrespondenz Nr. 80 vom 04.02.2026

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Der Budgetausschuss beschäftigt sich mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2025 (ÖStP 2025) - einer neuen Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für Fiskalregeln (388 d.B.). Ziel ist es, durch eine koordinierte Haushaltsführung übermäßige Defizite zu vermeiden und die staatliche Schuldenquote nachhaltig zu senken.

Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der EU im ersten Halbjahr 2024 kam es zu neuen Vorgaben in Bezug auf die europäischen Fiskalregeln. Der ÖStP 2025 soll rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten und das neue Fiskalregelwerk der Europäischen Union innerstaatlich umsetzen. Damit wird der ÖStP 2012 mit 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Der Österreichische Stabilitätspakt ist als Staatsvertrag nach Art. 15a B-VG ausgestaltet, es bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

Gemeinsame Budgetverantwortung und nachhaltige Finanzpolitik

In dem Stabilitätspakt bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden zu einer stabilitätsorientierten Haushaltsführung. Es gibt ein Bekenntnis zur gemeinsamen Budgetverantwortung aller Gebietskörperschaften sowie dazu, eine nachhaltige Budget- und Finanzpolitik zu verfolgen. Mit dem Österreichischen Stabilitätspakt sollen die EU-Regeln über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten umgesetzt werden und innerstaatlich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden koordiniert werden. Hintergrund für den ÖStP ist die Verpflichtung, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

Aufteilung der Verantwortung

Zentrales Steuerungselement des neuen Pakts ist der länderspezifische Ausgabenpfad, der von der EU im Zuge des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich festgelegt wurde. Dieser gibt vor, wie stark die öffentlichen Ausgaben wachsen dürfen, um die Maastricht-Kriterien – ein Defizit unter 3 % und eine Schuldenquote unter 60 % des BIP – sicherzustellen. Für die Jahre 2026 bis 2029 soll das gesamtstaatliche Defizit von 4,20 % im Jahr 2026 auf 2,80 % des BIP im Jahr 2029 sinken. Dabei wird die Verantwortung – das Verschuldungspotential - aufgeteilt: Der Bund (inklusive Sozialversicherung) erhält 76 % des verfügbaren Spielraums, während die Länder 24 % des Stabilitätsbeitrags tragen. Innerhalb des Länderanteils wird den Gemeinden fix 20 % eingeräumt. Die EU-Regeln basieren primär auf dem Nettoausgabenpfad. Da dieser für die Länder und Gemeinden wenig steuerungsrelevant ist, ist eine Umrechnung in den Maastricht-Saldo vorgesehen.

Die erste Phase des Modells reicht bis einschließlich 2029 und legt für Bund, Länder und Gemeinden feste Defizitobergrenzen fest, die auf dem aktuell vorgegebenen Nettoausgabenpfad basieren.

In der zweiten Phase ab 2030 greift die genannte Mechanik, die künftige EU-Vorgaben nach Abzug eines Sicherheitspuffers im Verhältnis von 76 % für den Bund sowie 24 % für die Länder und Gemeinden aufteilt. Falls Österreich ab 2030 die Stabilitätskriterien dauerhaft einhält und kein EU-Ausgabenpfad vorliegt, steuert das Österreichische Koordinationskomitee (ÖKK) die Aufteilung stattdessen auf Basis einer einvernehmlichen Abstimmung.

Finanzielle Sanktionen werden nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt

Der Stabilitätspakt selbst verursacht keine Kosten. Für die Rückführung der zu hohen Defizite und Staatschulden sowie die Einhaltung der Fiskalregeln werden alle Gebietskörperschaften Anstrengungen leisten und Konsolidierungsmaßnahmen setzen müssen, heißt es in der Folgenabschätzung. Sollte die EU finanzielle Sanktionen gegen Österreich verhängen, werden diese innerstaatlich nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt.

Im Österreichischen Stabilitätspakt sind umfassende Berichtspflichten verankert, die sicherstellen sollen, dass die Haushaltsführung aller Gebietskörperschaften transparent ist und den EU-Vorgaben entspricht. Das Österreichische Koordinationskomitee legt fest, welche Variablen übermittelt werden müssen sowie die dazugehörigen Berichtstermine. Das ÖKK muss mindestens zweimal jährlich zusammentreten. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.