Parlamentskorrespondenz Nr. 159 vom 03.03.2026

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Um die Neutralität Österreichs besser zu schützen, hat die FPÖ eine Änderung der Bundesverfassung beantragt. Den Grünen ist eine Änderung des Bundesarchivgesetzes und ein "entpolitisiertes" Bestellungsverfahren für die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ein Anliegen.

FPÖ will österreichische Neutralität durch Verfassungsnovelle absichern

Konkret schlägt die FPÖ einen Zusatz zu Art. 23j B-VG vor, welcher die Teilnahme Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) regelt. Demnach soll eine Zustimmung der Regierung zu EU-Beschlüssen, die Österreich zu einem neutralitätswidrigen Verhalten oder zur Teilnahme an einer neutralitätswidrigen Maßnahme verpflichten, rechtswidrig sein (698/A). Derzeit sei es aus rein verfassungsrechtlicher Perspektive eine Frage des politischen Ermessens, inwieweit Österreich GASP-Beschlüsse mittrage oder sich auf seine Neutralität berufe, argumentiert Abgeordneter Michael Schilchegger.

In der Begründung des Antrags verweist Schilchegger nicht nur auf völkerrechtliche Pflichten Österreichs zur Wahrung der dauernden Neutralität, sondern hebt auch die generelle Bedeutung des Neutralitätrechts als wichtiges Instrument zur Konfliktbegrenzung hervor. Angesichts der seiner Meinung nach besonderen Bedeutung der vorliegenden "Neutralitätsschutz-Novelle" soll diese ihm zufolge nach einem entsprechenden Parlamentsbeschluss einer Volksabstimmung unterzogen werden.

Grüne orten Lücken bei Informationsfreiheit

Mit ihrem auf eine Änderung des Bundesarchivgesetzes abzielenden Entschließungsantrag (723/A(E)) wollen die Grünen ein "Schlupfloch" in Sachen Informationsfreiheit schließen. Es müsse sichergestellt werden, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang zu staatlichen Dokumenten nicht durch eine Übergabe von Akten an das Staatsarchiv umgangen werden könne, mahnt Abgeordnete Alma Zadić mit Hinweis auf einzelne Fälle. Durch zum Teil jahrzehntelange Schutzfristen drohe Schriftgut über lange Zeiträume hinweg versiegelt zu bleiben. Auch bei den Archivgesetzen der Länder ortet sie Reformbedarf.

Bestellungsverfahren für Spitze des Bundesverwaltungsgerichts

Ein weiteres Anliegen ist Grünen-Abgeordneter Alma Zadić eine Reform des Ernennungsverfahrens für die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts (729/A(E)). Ihrer Ansicht nach hat die Politik bei der Bestellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Gerichts sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten zu viel Einfluss, was dem Ansehen der unabhängigen Gerichtsbarkeit schade. Zudem verweist sie auf "erhebliche Bedenken" der Europäischen Kommission und Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO).

Konkret kann sich Zadić etwa vorstellen, die Richterinnen und Richter des BVwG stärker in das Bestellungsverfahren einzubinden. Diese würden über unabhängige Personalsenate auch für "einfache" BVwG-Richterinnen und BVwG-Richter einen Besetzungsvorschlag mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erstellen, hält sie in den Erläuterungen fest. (Schluss) gs