Parlamentskorrespondenz Nr. 265 vom 30.03.2026

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ fordert schon seit längerem ein "Verbotsgesetz für den politischen Islam", nun nimmt sie einen weiteren Anlauf. Zudem spricht sie sich dafür aus, den dreijährigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst noch einmal aufzuschnüren und Zulagen für Personalvertreterinnen und -vertreter zu begrenzen.

FPÖ will "politischen Islam" verbieten

Bereits im Februar vergangenen Jahres hat FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger einen umfangreichen Entschließungsantrag eingebracht, um ein eigenes "Verbotsgesetz für den politischen Islam" zu erwirken. Nun unternimmt er gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen Markus Tschank und Christian Schandor einen neuen Anlauf (803/A(E)). Konkret geht es den drei Abgeordneten darum, die Betätigung für den "politischen Islam" bzw. dessen Ziele zu verbieten, Moscheen und Organisationen des politischen Islam aufzulösen und jenen, die Teil einer Organisation des politischen Islam sind bzw. diesen unterstützen, die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Zudem soll das Vermögen einschlägiger Organisationen und Moscheen eingezogen werden.

Durch den politischen Islam würden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, wird der Vorstoß begründet. Es gelte, einer zunehmenden Radikalisierung, dem Entstehen von Parallelgesellschaften sowie einem vermehrten Einfluss aus dem Ausland wirksam entgegenzutreten.

"Gerechter Gehaltsabschluss" für den öffentlichen Dienst

In einem weiteren Entschließungsantrag (804/A(E)) spricht sich die FPÖ dafür aus, den dreijährigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst noch einmal aufzuschnüren. Die für die Jahre 2027 und 2028 vereinbarten "Minimalerhöhungen" um durchschnittlich 1 % würden weit unter der für diese Jahre prognostizierten Inflation liegen, gibt Abgeordneter Werner Herbert zu bedenken. Damit drohe praktisch allen öffentlich Bediensteten ein massiver Kaufkraftverlust. Gleichzeitig fordert Herbert, die mit der Dienstrechts-Novelle 2025 verankerten Ersatzzulagen für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter so zu begrenzen, dass es zu keinen "überschießenden" Erhöhungen und keinen Nachzahlungen von Differenzbeträgen komme. (Schluss) gs