Parlamentskorrespondenz Nr. 319 vom 15.04.2026
Weisungsbericht 2024: 28 Weisungen des Justizministeriums in den Jahren 2014 bis 2024
Wien (PK) – Dem Nationalrat liegt der Weisungsbericht 2024 des Justizministeriums vor (III-318 d.B.). Er befasst sich mit den erteilten Weisungen sowie mit jenen Fällen, in denen der Äußerung des Weisungsrats nicht Rechnung getragen wurde. Er umfasst 28 Weisungen des Ministeriums in den Jahren 2014 bis 2024. Die 28 Weisungen betreffen 27 Fälle, da in einem Fall zwei Weisungen erteilt worden waren. Umfasst ist außerdem ein Fall, in dem dem Weisungsrat nicht Rechnung getragen worden sei.
Acht Weisungen zielten dem Bericht zufolge darauf ab, ein Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen oder konkrete Erhebungen durchzuführen. Sechs Weisungen betrafen eine ungeklärte Rechtsfrage. Fünf Weisungen sind unter "Sonstiges" angeführt, bei weiteren fünf der Weisungen sollte bei grundsätzlich gleicher Zielrichtung eine andere Rechtsgrundlage angewendet werden. In drei Fällen ging es darum, ein Rechtsmittel zu erheben; in einem weiteren Fall darum, Anklage zu erheben.
Rund 71 % der Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Linz mit rund 14 % und Graz mit rund 11 %. Die Fallbeschreibungen im umfassenden Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen unter anderem auch Fälle der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Beispielsweise geht es in jenem Fall, in dem zwei Weisungen erteilt worden waren, um ein Verfahren der WKStA in einer Rechtshilfesache der Republik Ukraine gegen unbekannte Täter bzw. Verantwortliche einer ukrainischen Gesellschaft. Jener Fall, wo dem Weisungsrat nicht Rechnung getragen worden sei, hat ein Verfahren betroffen, das die Staatsanwaltschaft Korneuburg in einer Auslieferungssache geführt habe. (Schluss) mbu