Parlamentskorrespondenz Nr. 482 vom 27.05.2026
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 will die Bundesregierung weitere Schritte zur Budgetkonsolidierung setzen. Das Gesetzespaket betrifft acht Gesetze und enthält unter anderem im Regierungsprogramm angekündigte Maßnahmen (504 d.B.). Das gesamte Gesetzespaket soll bis 2030 zu Einsparungen von ca. 100 Mio. € führen – davon 85 Mio. € durch steuerliche Maßnahmen.
Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll etwa die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 bringen. Zudem wird klargestellt, dass Zuschläge für die Feiertagsarbeit auch in der Landwirtschaft steuerfrei sind. Mit dem Gesetzespaket werden Maßnahmen gegen Scheinfirmen gesetzt. Hotels müssen ihre Zimmerpreise künftig nicht mehr verpflichtend am Eingang aushängen. Bei Fehlern in der Preisauszeichnung soll vermehrt auf "Beraten statt Strafen" gesetzt werden. Sollten Fehler nicht korrigiert werden, drohen jedoch höhere Strafen als zuvor. Zudem soll in der Verwaltung gespart werden. Zuschüsse für Reisekosten sollen sinken und an die Kosten des Klimatickets angepasst werden. Aber auch die Bezahlung arbeitender Häftlinge soll reduziert werden. Für die Verlängerung oder Neuausstellung von Aufenthaltspapieren sollen fixe Pauschalgebühren eingeführt werden. Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz erfordern eine qualifizierte Mehrheit im Nationalrat.
Ermöglichung der steuerfreien Mitarbeiterprämie auch 2026
Wie im Regierungsprogramm festgehalten soll es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch 2026 die Möglichkeit zur Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie geben. Diese soll bis maximal 500 € gewährt werden können. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass es eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung dazu gibt. Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln. Nicht in Betracht kommen daher Zahlungen etwa aufgrund von Leistungsvereinbarungen, regelmäßig wiederkehrenden Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen. Die Auszahlung der Mitarbeiterprämie 2026 soll bis 15. Februar 2027 möglich sein. Das Finanzministerium rechnet mit Kosten von 70 Mio. €. Auf Basis der Lohnsteuerstatistik 2024 wird in der Folgenabschätzung davon ausgegangen, dass Männer weiterhin überproportional von der Entlastung durch die steuerfreie Mitarbeiterprämie profitieren.
Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung
Verschärfungen sind hingegen bei der Wegzugsbesteuerung geplant. Beim Wegzug von natürlichen Personen in einen EU-/EWR-Staat konnte der Steuerpflichtige bislang einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Abgabenschuld auf die stillen Reserven bis zur tatsächlichen Veräußerung stellen. Aus Sicht des Finanzministeriums könnte die fehlende Meldeverpflichtung dazu verleitet haben, bei späterer Veräußerung des Vermögens die Besteuerung nicht nachzuholen. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Das Finanzministerium geht davon aus, dass in den kommenden Jahren je 25 Mio. € an Mehreinnahmen daraus entstehen.
Einführung neuer Gebühren für Aufenthaltstitel ab Juni 2026
Das Gebührengesetz soll geändert werden, um die Gebührenpflicht aus dem Asyl- und Migrationspaket einzuführen (siehe Parlamentskorrespondenz 440/2026). Verfahren für die Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sollen einer Pauschalgebühr unterliegen. Die Gebühr soll 91 € für Personen ab 16 Jahren bzw. 39 € für Personen bis 16 Jahren betragen. Die erstmalige Ausstellung der Aufenthaltspapiere bleibt weiterhin gebührenfrei. Die Gebühr soll für Anträge ab dem 11. Juni 2026 eingehoben werden.
Anstieg der Scheinunternehmen soll mit Erweiterung der Konteneinschau begegnet werden
Vorgesehen ist auch eine Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz. Denn in den vergangenen Jahren sei ein deutlicher Anstieg der Gründungen von Scheinunternehmen festgestellt worden. Laut den Erläuterungen zum Gesetzestext sind 2025 411 Scheinunternehmen identifiziert worden, was zusätzliche Ermittlungsmöglichkeiten für die Organe der Betrugsbekämpfung erforderlich mache, um Firmenkonstrukte rascher und effektiver vom Markt nehmen zu können. Das Finanzministerium erwartet sich daraus mittelfristig 13 Mio. € jährlich.
Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelte – auch für vergleichbare Gesetze
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis 400 € monatlich steuerfrei (siehe Parlamentskorrespondenz 34/2026). Mit der vorliegenden Novelle soll klargestellt werden, dass die Steuerfreiheit auch für Feiertagsarbeitsentgelte in vergleichbaren gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise dem Landarbeitsgesetz oder dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz gilt. So sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft, etwa Saisonarbeitskräfte, von der steuerlichen Entlastungsmaßnahme umfasst werden. Die gesetzliche Änderung soll rückwirkend ab 1. Jänner 2026 gelten. Die Lohnverrechnungen sollen aufgerollt werden.
Vereinfachungen bei den Preisauszeichnungen in Hotels
Im Rahmen des Gesetzespakets sind auch Maßnahmen für Beherbergungsbetriebe vorgesehen. Demnach soll die Verpflichtung zur Auszeichnung der Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich gestrichen werden.
Höhere Strafen für Verstöße bei Preisauszeichnungen
Erhöhungen soll es bei den Geldbußen für Verstöße gegen die Preisauszeichnungsbestimmungen geben. Die Strafen sollen analog zu den Strafhöhen im Anti-Mogelpackungs-Gesetz erhöht werden. Es ist ein mehrstufiges System bei der Verhängung der Strafen geplant. Anstatt der bislang geltenden Strafandrohung von 1.450 € soll künftig bei einer Übertretung der Preisauszeichnungsbestimmungen eine Geldstrafe von bis zu 2.500 € pro Produkt, maximal jedoch bis zu 10.000 €, drohen.
Einsparungen bei Reisekosten im öffentlichen Dienst
Einsparungen von 2,7 Mio. € jährlich soll es bei den Reisekosten im öffentlichen Dienst geben. Geplant ist, den erhöhten Beförderungszuschuss abzuschaffen und den Jahresdeckel für Beförderungszuschüsse auf die Kosten des Klimatickets abzusenken (von 2.450 € auf 1.400 €).
Kürzung der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen
Die Erhöhung der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen sei in den letzten Jahren überproportional ausgefallen, wird in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung argumentiert. Dies soll nun zurückgenommen werden. Die Hälfte der Valorisierung soll so gestrichen werden. Die Basisbeträge sollen neu festgesetzt und die Schwelle für die Valorisierung erhöht werden. Daraus sollen sich Einsparungen von 349.000 € im Jahr 2026 und 699.000 € in den Folgejahren ergeben.
Vereinfachungen soll es zudem bei der Umsatzsteuer-Anmeldung geben, wenn ein Auto aus der EU nach Österreich gebracht wird. Dazu sind Neuerungen im Umsatzsteuergesetz im Bereich der Fahrzeugbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb vorgesehen. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.