Parlamentskorrespondenz Nr. 634 vom 26.06.2026

Budgetbegleitgesetz nimmt erste parlamentarische Hürde

Wien (PK) – Nach einer knapp dreistündigen Debatte mit insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung hat der Budgetausschuss des Nationalrats heute grünes Licht für das Budgetbegleitgesetz gegeben. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die umfangreiche Sammelnovelle, wobei zuvor noch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden. Außerdem haben die Koalitionsparteien eine Novelle zum Dienstgeberabgabegesetz auf Schiene gesetzt und budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau genehmigt. Kritik kommt von der Opposition, sie kann nur einzelnen Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes etwas abgewinnen.

Finanzminister Markus Marterbauer stellte unter anderem eine zusätzliche Unterstützung für Gemeinden in der Höhe von 30 Mio. € in Aussicht. Details dazu nannte er nicht, ihm zufolge soll es aber "in Richtung Investitionszuschüsse" gehen. Auch zur Entlastung des Flugverkehrs könnte laut Verkehrsminister Peter Hanke und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl noch heuer eine Gesetzesnovelle kommen, sofern die Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Keine Mehrheit erhielt ein Antrag der Grünen auf Änderung des Medientransparenzgesetzes. Neben Marterbauer, Hanke und Eibinger-Miedl standen auch Sozialministerin Korinna Schumann, Umwelt- und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sowie Staatssekretär Josef Schellhorn den Abgeordneten für Fragen zur Verfügung.

Höhere Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte

Ergänzend zu den bisher im Budgetbegleitgesetz verankerten Maßnahmen haben sich die Koalitionsparteien unter anderem auf eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte von 19,4 % auf 23 % in den Jahren 2027, 2028 und 2029 geeinigt, danach soll sie auf 21 % sinken. Außerdem ist vorgesehen, die Geringfügigkeitsgrenze ein weiteres Jahr – bis Ende 2027 – bei 551,1 € einzufrieren. Die nach Einkommen gestaffelten Gutschriften zur Krankenversicherung für Selbstständige mit niedrigem Verdienst werden 2027 halbiert und sollen 2028 zur Gänze entfallen. Unternehmen wird für Beschäftigte in Altersteilzeit künftig nur noch bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage (statt derzeit bis zur vollen Höchstbeitragsgrundlage) ein Lohnersatz gewährt. Außerdem wird der Aufwandsersatz für Altersteilzeit dauerhaft mit 80 % festgelegt, ursprünglich hätte er ab 2029 wieder auf 90 % steigen sollen.

Ebenfalls neu ist, dass Beschäftigte künftig bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Im Gegenzug wird auch der Leistungsanspruch bis zum Regelpensionsalter verlängert, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Bestimmung, dass nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension noch bis zu einem Jahr Arbeitslosengeld bezogen werden kann, entfällt.

Eine positive Nachricht gibt es für Geringverdienerinnen und Geringverdiener: Anders als ursprünglich im Budgetbegleitgesetz festgeschrieben, werden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge auch für neue Beschäftigungsverhältnisse in Stufen an die volle Höhe angepasst, wobei die Beiträge bei neuen Beschäftigungsverhältnissen schneller steigen als bei bestehenden. Außerdem sollen ab dem Jahr 2029 285 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik für die Lehrlingsförderung bereitgestellt werden, das sind um 5 Mio. € mehr als derzeit. Auch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug, Klarstellungen in Bezug auf den neuen "Waldresilienzfonds", die Förderung von "Fernkälte" und Adaptierungen im Körperschaftsteuergesetz sind Gegenstand des Abänderungsantrags.

Länder erhalten zusätzlich Investitionszuschüsse

Niederschlag im Abänderungsantrag findet außerdem die zwischen dem Finanzministerium und den Ländern getroffene Vereinbarung, was die Beteiligung der Länder an den höheren staatlichen Zuschüssen zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) betrifft. Zwar ändert sich nichts an der ursprünglich vorgesehenen Aufteilung, allerdings sind laut Erläuterungen weitere Gespräche geplant, sollten die Länder und Gemeinden weniger stark von den zusätzlichen Steuereinnahmen aus der Budgetkonsolidierung profitieren als erwartet. Außerdem wird der im Jahr 2022 beschlossene Zweckzuschuss des Bundes an die Länder für Investitionen um 166,86 Mio. € aufgestockt. 50 Mio. € davon sollen noch 2026 ausgezahlt werden, der Rest in drei Tranchen in den Jahren 2029 bis 2031, wobei, je nach budgetärer Entwicklung des Bundeshaushalts, auch ein Vorziehen möglich ist. Die Mittel können unter anderem – so wie die ursprünglichen Zweckzuschüsse – für Investitionen in den Klimaschutz und in Digitalisierung, den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, Radwege, neue öffentliche Verkehrsangebote sowie Ladeinfrastruktur für E-Mobilität verwendet werden. Gesondert gesetzlich geregelt werden soll laut Erläuterungen der geplante Zuschuss für Gemeinden in der Höhe von 30 Mio. €.

Für den Bahnausbau kann das Budget in der Periode 2027 bis 2032 mit bis zu 72,57 Mrd. € vorbelastet werden, wobei der Großteil der Mittel (62,94 Mrd. €) auf Annuitäten für langfristige Bauprojekte wie den Brenner Basistunnel entfällt. Direkte Zuschüsse schlagen bei den Vorbelastungen mit 9,64 Mrd. € zu Buche. Laut Verkehrsminister Hanke sind in den nächsten fünf Jahren Investitionen in den Bahnausbau im Umfang von 19,5 Mrd. € geplant.

Fast 70 Gesetzesnovellen

Insgesamt werden mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (523 d.B.) – die heute eingebrachten Gesetzesanträge nicht mitgerechnet – 66 Gesetze novelliert und zwei neue Gesetze geschaffen. Fixiert werden damit unter anderem die Pensionsanpassung 2027, die Einführung einer Paketsteuer, die Senkung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitig höherer Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die Verlängerung der Bankenabgabe sowie das Einfrieren verschiedener Familien- und Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes. Zudem müssen künftig auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Agrardiesel wird weiterhin subventioniert, zusätzliche Förderungen sind für die Verbesserung der Qualität von Fließgewässern in Aussicht genommen.

Aber auch kleinere Maßnahmen wie höhere Strafen für Raser, die Anhebung der Alkoholsteuer, eine Befreiung von asbestbelastetem Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag, verschärfte Sanktionen für einen unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, ein kostenloser Blick ins Grundbuch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Vorkehrungen zur Verhinderung eines unzulässigen Bezugs der Ausgleichszulage im Ausland sind Bestandteil des umfangreichen Pakets (weitere Details siehe unten).

Auch Länder und Gemeinden profitieren

Nach den Berechnungen des parlamentarischen Budgetdienstes verbessern die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes – ohne Berücksichtigung des Abänderungsantrags und der Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte – das gesamtstaatliche Defizit (Nettofinanzierungssaldo) um 1,9 Mrd. € im Jahr 2027 und jeweils 2,2 Mrd. € in den beiden darauffolgenden Jahren. Danach sinkt das Einsparungsvolumen aufgrund auslaufender temporärer Maßnahmen wieder ab. Insgesamt werden demnach von 2026 bis 2030 – unter Einbeziehung von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung – 8,4 Mrd. € konsolidiert, davon entfallen knapp zwei Drittel auf einnahmenseitige Maßnahmen.

In seiner Analyse weist der Budgetdienst auch darauf hin, dass die Länder und Gemeinden vom Gesamtpaket profitieren. Ihre Ertragsanteile steigen selbst dann, wenn man die Beteiligung der Länder an den höheren staatlichen Zuwendungen für den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in Rechnung stellt. Das liegt unter anderem daran, dass auch sie von den Einnahmen aus der Paketabgabe und der Streichung von Steuervergünstigungen profitieren. Außerdem kommen niedrigere Lohnnebenkosten auch Dienstgebern im staatlichen Sektor zugute. Konkret hat der Budgetdienst eine Saldenverbesserung von Ländern und Gemeinden um zumindest 400 Mio. € ab dem Jahr 2028 errechnet, wobei die zusätzlichen Investitionszuschüsse noch nicht berücksichtigt sind. Die Einnahmen der Krankenversicherung sollen um rund 100 Mio. € jährlich steigen.

Abseits des Budgetbegleitgesetzes sind außerdem zwei ergänzende Gesetzesanträge der Koalitionsparteien auf dem Weg ins Plenum: Sie sehen vor, parallel zur Parteienförderung auch die Klubförderung einzufrieren und die Erhöhung der Politikerbezüge auf Bundesebene im kommenden Jahr auf 1 % zu begrenzen.

Familienbeihilfe bleibt bis Ende 2028 eingefroren

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz etwa vor, Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und das Schulstartgeld auch 2028 nicht an die Inflation anzupassen. Gleiches gilt für Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld. Außerdem soll der "Familienbonus plus" künftig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden müssen, wenn im Haushalt kein Kind unter vier Jahren lebt. Damit kann ein Elternteil ab 2027 maximal 75 % des Steuerabsetzbetrags von jährlich 2.000 € (bzw. 700 € für ältere Kinder) geltend machen.

Neu ist überdies, dass in Hinkunft auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Arbeitslosenversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen müssen, wobei gemäß Abänderungsantrag nun nicht nur für bestehende Beschäftigungsverhältnisse eine stufenweise Anpassung vorgesehen ist, sondern – in abgeschwächter Form – auch für neue Arbeitsverträge. Weiters werden das Telearbeitspauschale sowie das kleine und das große Arbeitsplatzpauschale für selbständige Beschäftigte gestrichen.

Pensionsanpassung unter der Inflation

Die Pensionen werden 2027 um 2,95 % und damit leicht unter der erwarteten Inflationsrate erhöht, bei einem Deckel von 204,44 €. Etwas höher, nämlich 3,3 %, fällt das Plus für Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension aus. Gleichzeitig werden die Pensionsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte sowie die Pensionssicherungsbeiträge für hohe Beamtenpensionen angehoben und die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in zwei Stufen außertourlich um 200 € hinaufgesetzt. Für die Berechnung der Pensionsanpassung werden sämtliche Pensionen zusammengerechnet, wobei laut Abänderungsantrag auch eine etwaige Teilpension zu berücksichtigen ist.

Neu ist darüber hinaus eine Reduzierung der vom AMS geleisteten Pensionsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe. Demnach wird die Bemessungsgrundlage nach einem Jahr Notstandshilfebezug von 92 % auf 69 % abgesenkt. Real bedeutet das laut parlamentarischem Budgetdienst, dass ab dem zweiten Jahr Notstandshilfe nur noch 48,3 % des früheren Bruttolohns – statt 64,4 % – für die Berechnung der Pensionskontogutschrift herangezogen werden.

Höhere Gewinnbesteuerung für Unternehmen

Für Unternehmen bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine Reduzierung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,7 % auf 2,7 % ab dem Jahr 2028, wobei im Gegenzug künftig auch für ältere Beschäftigte Beiträge zu leisten sind. Außerdem kommt es zu einer höheren Gewinnbesteuerung: Für Einkommensteile, die den Betrag von 1 Mio. € übersteigen, müssen demnach ab 2028 wieder 24 % Körperschaftsteuer – statt 23 % – abgeführt werden. Außerdem werden Banken weitere drei Jahre einen Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssen, sollen danach aber durch eine Senkung der Stabilitätsabgabe profitieren. Im Bereich der Stromwirtschaft sind temporäre Einschränkungen bei Abschreibungen vorgesehen. Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommt es zu vorübergehenden Beschränkungen.

Neue Paketsteuer

Das neue Paketsteuergesetz sieht vor, ab Oktober 2026 2 € pro Paket einzuheben, wobei nur Versandhändler betroffen sind, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Mio. € überschritten haben. Alternativ können Händler die Steuer pro Bestellung entrichten. Fällig wird die Steuer mit der Annahme der Zahlung, unabhängig davon, wann die Zustellung des Pakets bzw. die tatsächliche Zahlung erfolgt. Auch wenn Pakete retourniert werden, ist die Steuer demnach zu zahlen.

Agrardiesel, Waldresilienzfonds

Für die Land- und Forstwirtschaft ist unter anderem die weitere Subventionierung von Agrardiesel von Bedeutung, wobei das Fördersystem auf eine Flächenförderung umgestellt wird. Außerdem werden auch in den nächsten Jahren Budgetmittel für die Förderung klimafitter Wälder und eine forcierte Nutzung von Holz als Baustoff bereitgestellt, wobei ein neuer Waldresilienzfonds den auslaufenden Waldfonds ablösen soll, wie in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag klargestellt wird. Dotiert wird dieser neue Fonds mit insgesamt 54 Mio. € in den Jahren 2027 und 2028.

Wohnraumsanierung, Heizkesseltausch

Weiterhin gefördert werden auch der Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen: Hierfür stehen ab dem Jahr 2027 jeweils 179 Mio. € (Heizkesseltausch) bzw. 181 Mio. € (Sanierungen) zur Verfügung, wobei für thermische Sanierungen nur noch Zinszuschüsse vorgesehen sind. Sonderförderungen für einkommensschwache Haushalte könnten künftig aus dem Klima-Sozialfonds finanziert werden. Ein Aus droht hingegen dem Reparaturbonus ("Geräte-Retter-Prämie"): die Fördermittel für Zwecke der Kreislaufwirtschaft werden um 30 Mio. € gesenkt.

Was die Förderung klimafreundlicher Fernwärmeanlagen betrifft, wurde mit dem Abänderungsantrag präzisiert, dass auch Investitionen in Kälteerzeugungsanlangen förderbar sind, sofern die Energie dafür aus erneuerbaren Energieträgern oder aus Abwärme stammt bzw. ungenutzte Kälteenergie ("Abkälte") direkt genutzt wird.

Weitere Maßnahmen

Eine detaillierte Zusammenfassung des Budgetbegleitgesetzes finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 565/2026. Mit der umfangreichen Sammelnovelle werden unter anderem auch folgende Vorhaben fixiert, wobei zu einzelnen Punkten im Ausschuss noch kleinere Adaptierungen und Klarstellungen vorgenommen wurden: Einsparungen bei den Universitäten in der Höhe von 150 Mio. €, diverse Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Sozialleistungsmissbrauch, ein Aus für Kompensationszahlungen an den ORF im Umfang von rund 93 Mio. €, ein vorläufiges Einfrieren der Parteienförderung, höhere Abgaben beim Verkauf älterer Grundstücke (Altvermögen), eine Ausweitung der Strafbarkeit für die verbotene Herstellung von Tabakwaren auf tabakverwandte Produkte wie E-Liquids und Nikotinbeutel, höhere Verwaltungsstrafen für eine Störung der öffentlichen Ordnung und andere Verstöße gegen das Sicherheitspolizeigesetz, Adaptierungen bei den Gerichtsgebühren, erweiterte Rechtsmittelbeschränkungen in Zivilprozessen, eine Entlastung von Schöffengerichten, eine Kürzung der allgemeinen Umweltförderung im Inland, die Erweiterung des Aufgabenprofils der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft, eine Erhöhung der Basisförderung für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW), die Übertragung der Aufgaben des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) an die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG), eine Neugestaltung der Arbeitsmarktrücklage und Übertragung von Liegenschaften des Bundes.

Außerdem werden die gesetzlichen Grundlagen für ambulante Rehaleistungen für Pensionistinnen und Pensionisten geschaffen sowie die erweiterten Pflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich der gerichtlichen Erwachsenenvertretung um ein halbes Jahr verlängert. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von fixverzinsten Wohnbaukrediten dürfen Banken ab 2027 höhere Gebühren vorschreiben. Den Ländern wird die Abholung der 2024 beschlossenen Wohnbaumilliarde erleichtert.

Nicht Teil des Budgetbegleitgesetzes ist hingegen das Vorhaben, auch die private Nutzung von E-Firmenautos künftig als Sachbezug zu besteuern: Dafür reicht laut Erläuterungen eine Novellierung der Sachbezugswerteverordnung aus.

Budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau

Im Zuge der Debatte haben die Koalitionsparteien außerdem die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans 2027 bis 2032 vorgelegt. Der Rahmenplan ist das Finanzierungsinstrument des Bundes für das Bahnnetz. Es geht dabei um Zuschüsse zu Investitionen der ÖBB bis 2032 und die damit ausgelösten Annuitäten über den Zeitraum bis 2081, beispielsweise für den Brenner Basistunnel. Konkret sind in diesem Zusammenhang Vorbelastungen für die Verträge mit der ÖBB Infrastruktur AG von bis zu 72,57 Mrd. € geplant. Der Großteil davon ist mit 62,94 Mrd. € für die Annuitäten vorgesehen. Enthalten ist im Annuitätenanteil laut Antrag auch eine Vorsorge für steigende Annuitätenzinsen in Höhe von 3,25 Mrd. € sowie – aufgrund von Erfahrungen insbesondere aus den Jahren 2013 und 2024 – eine Vorsorge für Reinvestitionen infolge von Naturkatastrophen in Höhe von 230 Mio. €. Für die Zuschussverträge für den Betrieb und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur werden zusätzliche Vorbelastungen von 9,64 Mrd. € eingepreist. Dazu gehören auch Vorkehrungen für eine Steigerung des Zinsaufwandes in Höhe von rund 300 Mio. € sowie eine Vorsorge für die Instandhaltung nach Naturkatastrophen in Höhe von 200 Mio. €.

Für den Brenner Basistunnel liegen dem Rahmenplan 2027 bis 2032 auf Grundlage der vorliegenden, vorläufigen Kostenkalkulation (inkl. Risikobewertung und Risikovorsorgen) Errichtungskosten in Höhe von rund 10,76 Mrd. € (inkl. Vorausvalorisierung und Risikovorsorgen) zugrunde.

Politikergehälter und Klubfinanzierung

Von der ergänzend zum Budgetbegleitgesetz vorgelegten und mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossenen Novelle zum Bundesbezügegesetz (935/A) sind unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler, der Bundespräsident, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats betroffen. Ihre Bezüge werden im kommenden Jahr – nach mehreren Nulllohnrunden – lediglich um 1 % erhöht. Gleiches gilt auch für Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und die dreiköpfige Volksanwaltschaft.

Die Klubförderung, die sich am Gehaltsschema des öffentlichen Dienstes orientiert, bleibt für zwei Jahre eingefroren: Sie knüpft 2027 und 2028 an jenen Jahresbruttobezügen an, die den im Gesetz genannten Vertragsbediensteten des Bundes am 31. Dezember 2026 gebühren. Ein entsprechender Abänderungsantrag wurde von allen fünf Parlamentsfraktionen gemeinsam eingebracht und einstimmig angenommen. Der ursprüngliche Koalitionsantrag (950/A) hatte zunächst nur redaktionelle Korrekturen enthalten. (Fortsetzung Debatte Budgetbegleitgesetz) gs/mbu

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.