Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates (1/A-BP-BR/2008) seit 22.07.2008

Im Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates werden Eingaben und Anträge allgemeiner Art an die Gesetzgebung behandelt. Nach Überreichung der Eingaben bzw. Anträge durch ein Mitglied des Bundesrates kann der Ausschuss Stellungnahmen einholen und Expertinnen und Experten anhören. Der Ausschuss kann zudem empfehlen, den Gegenstand einem Fachausschuss zur weiteren Behandlung zuzuweisen. Darüber hinaus ist der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen für die Behandlung der Berichte der Volksanwaltschaft zuständig.

Vorsitzender

Werner Gradwohl

Stellvertretende Ausschussvorsitzende

Barbara Prügl

Gabriele Kolar