Zuständig für Vorlagen, die aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und - soweit sie Kunstangelegenheiten betreffen - aus dem Bundeskanzleramt kommen
Zuständig für Vorlagen, die aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und - soweit sie Kunstangelegenheiten betreffen - aus dem Bundeskanzleramt kommen