Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses (1/SA-RH XXVII. GP) seit 10.01.2020

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses prüft – neben dem Rechnungshof – die Finanzen des Bundes. Der Nationalrat oder eine Minderheit von einem Viertel seiner Mitglieder kann ihm einen Prüfungsauftrag zur Überprüfung eines bestimmten Vorgangs aus dem Bereich der Bundesgebarung erteilen.