| Datum | Sitzungsüberblick |
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| 19.11.2025 |
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| 18.06.2025 |
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| 16.06.2025 |
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| 26.03.2025 |
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| 22.01.2025 |
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| 11.12.2024 |
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| 24.10.2024 | (Konstituierung) |
| 24.10.2024 | Festsetzung der Mitgliederzahl |
Der Unvereinbarkeitsausschuss berät über – gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz von ihm zu behandelnde – Meldungen von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und Staatssekretär:innen.
Abgeordnete haben leitende Stellungen in AGs, GmbHs, Stiftungen und Sparkassen zu melden. Im öffentlichen Dienst tätige Abgeordnete müssen dies sowie ihren Tätigkeitsbereich angeben, da eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung gewährleistet sein muss. Regierungsmitglieder und Staatssekretär:innen haben insb. Eigentums-/Anteilsrechte an Unternehmen anzuzeigen, da gemeldeten Unternehmen ab einer bestimmten Beteiligungshöhe keine öffentlichen Aufträge erteilt werden dürfen.
Entscheidet der Ausschuss, dass eine Tätigkeit/Funktion mit dem Mandat nicht vereinbar ist, ist diesem Beschluss Folge zu leisten. Andernfalls kann der Ausschuss beim Verfassungsgerichthof einen Antrag auf Verlust des Amtes/Mandats stellen.