Bürgerinnen und Bürger setzen Themen
Für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger direkt ansprechbar zu sein, ist eine wichtige Aufgabe der Abgeordneten des Parlaments. Das Recht, sich mit Ersuchen oder Beschwerden an staatliche Stellen zu wenden, nennt man auch Petitionsrecht. Dieses Recht ist in Österreich schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts verfassungsrechtlich geschützt.
Um als Bürgerin bzw. Bürger ein Thema in den Nationalrat einzubringen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder mithilfe einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten (parlamentarische Petition) oder als Gruppe von 500 wahlberechtigten Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürgern in Form einer parlamentarischen Bürgerinitiative.
Parlamentarische Bürgerinitiativen können jederzeit eingereicht werden. Wenn alle Voraussetzungen für die Behandlung im Nationalrat erfüllt sind, werden sie im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen besprochen.