Anliegen von Bürger:innen im Parlament
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden Petitionen von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht. Für die Politiker:innen bieten Petitionen die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürger:innen im Parlament zu behandeln.
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrats kann eine Petition einbringen. Im Nationalrat wird diese im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, im Bundesrat im Ausschuss für Bürger:innenrechte und Petitionen behandelt.