Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 251

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In diesem Sinne könnten auch wir uns vorstellen, daß die Gemeinden beziehungsweise die Bezirke in Städten wie Graz und Wien in die Entscheidung über die allfällige Einbürgerung miteinbezogen werden. Das würde auch für die schon heute vorgesehene Stellungnahme der Bezirksvorstehung eine breitere Beurteilungsgrundlage schaffen. In Betracht käme hierzu die persönliche Vorstellung der die Staatsbürgerschaft anstrebenden Ausländer in der Hauptwohnsitzgemeinde beim Bezirksrat beziehungsweise mangels eines solchen beim Gemeinderat.

Dieses Vorgehen könnte zwei Funktionen zugleich erfüllen, die meines Erachtens im letzten sogar nur zwei Seiten derselben Medaille bilden: Zum einen wäre es lebendiger Ausdruck einer gelungenen Integration in die angestammte Wohnbevölkerung, und zum anderen trüge es auch deren demokratiepolitisch begründbarem Anspruch auf Mitwirkung an der Verleihung der Staatsbürgerschaft Rechnung.

Nur dann entstünde erst gar nicht der prekäre Eindruck einer obrigkeitlich aufgezwungenen Überfremdung, die das Recht der autochthonen Bevölkerung, sich in der eigenen Heimat zu fühlen, beschneidet. Da die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle in der Frage, wie geglückte Integration zu beurteilen ist, völlig unbestimmt und unzulänglich bleibt, können wir ihr unsere Zustimmung nicht geben. Vielmehr hat meine Fraktion beschlossen, den folgenden Entschließungsantrag zu stellen, den ich hiemit in die Verhandlung einbringe.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Peter Böhm, Dr. Paul Tremmel, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Andreas Eisl, Mag. John Gudenus, Dr. Peter Harring, Ulrike Haunschmid, DDr. Franz Werner Königshofer, Monika Mühlwerth, Thomas Ram, Mag. Walter Scherb, Engelbert Weilharter und Ernest Windholz betreffend Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, die jüngste Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes dahin gehend zu ändern, daß

1. genau definiert wird, was unter entsprechenden Kenntnissen der deutschen Sprache zu verstehen ist,

2. ein Kriterienkatalog ausgearbeitet wird, der eine bundeseinheitliche Überprüfung der Deutschkenntnisse ermöglicht, und

3. den Gemeinden und den Bezirken der Städte Wien und Graz ein Mitwirkungsrecht bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wie in der Begründung näher ausgeführt, eingeräumt wird."

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Ich lade Sie ein, sehr geehrte Damen und Herren, diesem von uns eingebrachten Entschließungsantrag beizutreten, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Dr. Böhm und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Hummer. – Bitte.

16.30

Bundesrat Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Nationalratsbeschluß betreffend die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 beruht auf dem Bedürfnis, Fremde, die in besonderer Weise integriert sind, bei der Erlangung der


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