Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 47

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

1. Punkt

Selbständiger Antrag der Bundesräte Gottfried Jaud, Anna Elisabeth Haselbach, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (116/A-BR/99 und 5924/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 1. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Gottfried Jaud, Anna Elisabeth Haselbach, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Böhm übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses zum Tagesordnungspunkt 1.

"Aufgrund der B-VG-Novelle BGBl. I Nr. 87/1997 werden die Berichte der Volksanwaltschaft auch dem Bundesrat vorgelegt. Damit hat die Länderkammer die Gelegenheit erhalten, sich mit den von der Volksanwaltschaft angesprochenen Fragen – insbesondere auch mit den in den Berichten enthaltenen Anregungen – auseinanderzusetzen. Dem Artikel 148d B-VG soll nun in der Geschäftsordnung des Bundesrates entsprochen werden.

In einem neu einzufügenden § 29a wird die Teilnahme der Mitglieder der Volksanwaltschaft an den Verhandlungen des Tätigkeitsberichtes im Ausschuß und in einem ebenfalls neu einzufügenden § 37a ihre Teilnahme an den Verhandlungen im Plenum des Bundesrates geregelt.

Gleichzeitig wird – ohne inhaltliche Änderung – § 29 ,Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Ausschußverhandlungen verständlicher gefaßt."

Der Geschäftsordnungsausschuß hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 4. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Antrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Geschäftsordnungsausschuß somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Der diesem Ausschußbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Präsident Jaud. Ich darf ihn um seinen Redebeitrag bitten.

11.34

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Schaffung einer Volksanwaltschaft wurden 1981 beschlossen. Das Bundesverfassungsgesetz über die Volksanwaltschaft greift auf den von Kelsen bereits 1929 in die Diskussion geworfenen Gedanken eines Anwalts öffentlichen Rechts zurück. 1982 wurde dann die Volksanwaltschaft eingerichtet.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite