Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 21

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spezifische Umsetzungserfordernis nicht gegeben, weil die Regeln der Europäischen Union gelten. Derzeit noch nicht endgültig bekannt sind die Durchführungsverordnungen der Kommission selbst, die aber auch noch im Laufe des Juli 1999 verabschiedet werden sollen.

Im tierischen Bereich gilt die Reform ebenfalls ab dem Jahr 2000. Hier ist in Österreich bereits entschieden, wie der nationale Ergänzungsbetrag in Anwendung kommt. Die Auszahlung dieses Ergänzungsbetrages soll an Stiere, Milchrassenkalbinnen und Schlachtkalbinnen erfolgen. Die Schlachtprämien der Europäischen Union werden über eine Rinderdatenbank abgewickelt, die Kalbinnenprämien – ein spezifisch österreichischer Erfolg – im Rahmen der Mutterkuhprämienregelung. Auch hier sind noch Details offen, weil die endgültige Entscheidung erst nach Vorliegen der Durchführungsverordnung der Kommission möglich ist, insbesondere bei den Extensivierungsprämien bei Milchkühen.

Sie wissen, daß die Reform im Milchbereich selbst erst am 1. April des Jahres 2005 beginnt, aber in diesem Wirtschaftsjahr ist ein österreichischer Erfolg umzusetzen, nämlich die Aufstockung um 150 000 Tonnen der Lieferrechte aus der nicht ausgeschöpften Direktvermarktungsquote. Wir haben die Verordnung in Begutachtung gehabt, sie wird demnächst erlassen werden. Es wird so vorgegangen, daß im wesentlichen der 1. April des Jahres 1999 die Richtmengenbasis, die Basis für die Ausgangsberechnung ist. Es soll vorab jeder Betrieb, der berechtigt ist, eine Aufstockung in der Höhe von 500 Kilogramm bekommen, und der Rest wird nach Prozenten in Abhängigkeit von der Quote verteilt.

Im Weinbereich haben wir mit der Weingesetznovelle, die heute noch Gegenstand der Debatte sein wird, den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Weinmarktordnung geschaffen. Wir brauchen noch die konkreten Durchführungsverordnungen, um auch die entsprechenden Bestimmungen, wie etwa neue Möglichkeiten der Förderung der Umstellung von Weinbetrieben, durchführen zu können. Hier ist der Inkrafttretenszeitpunkt der 1. 8. 2000; bis dann müssen alle Regelungen geschaffen sein.

Meine Damen und Herren! Sie können sich darauf verlassen, daß das Landwirtschaftsressort – so wie bisher – die Umsetzung effizient durchführt, daß den Bäuerinnen und Bauern in Österreich die Möglichkeiten der Agenda 2000 zeitgerecht zur Verfügung stehen.

Präsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Die meisten von Ihnen angesprochenen Maßnahmen müssen von den Ländern kofinanziert werden. Gibt es dazu von seiten der Länder bereits Signale der Zustimmung?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Sie wissen, daß die Bundesregierung bereits vor längerer Zeit mit den Ländern ein Agreement getroffen hat, daß der Europa-Vertrag, das heißt die 40 Milliarden an Förderung für die Landwirtschaft, über vier Jahre verlängert wurde, vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2002, sodaß damit die entsprechende Grundlage dafür gelegt ist, daß die Länderfinanzierung, die Kofinanzierung Bund-Länder außer Streit steht. Die endgültige Entscheidung ist dann zu treffen, wenn wir wissen, wie viele Mittel die Europäische Union für das Programm der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stellt. Es ist damit zu rechnen, daß diese Entscheidung noch vor dem Sommer des heurigen Jahres erfolgen wird.

Präsident Jürgen Weiss: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Grillenberger.

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wie wirkt sich für die Landwirtschaft in Österreich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds aus?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Aus diesem Ausrichtungs- und Garantiefonds werden die wesentlichen Förderungsmaßnahmen für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern finanziert; einerseits werden die Marktordnungsmaßnahmen


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