Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 30

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zent zu senken, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass natürlich in der Anfangs­phase einer derartigen Organisation auch die administrativen Kosten noch verhältnis­mäßig hoch sind. Es ist damit zu rechnen, dass sie noch zurückgehen werden.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Kurz nur zum Herrn Kollegen Zellot: Wir haben einen anderen Vorschlag gemacht für den Friedensnobel­preis, nicht nur die SOS-Kinderdörfer abgelehnt.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage an Sie, und zwar: Österreich hat sich dafür einge­setzt, dass die gesamten ODA-Mittel der alten EU-Mitgliedstaaten nicht auf 0,58 Pro­zent, sondern nur auf 0,51 Prozent des Bruttonationaleinkommens angehoben werden. Ist damit ein Erreichen des UN-Ziels von 0,7 Prozent noch möglich?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Zur Auf­klärung: Innerhalb der Europäischen Union gibt es unterschiedliche sozusagen Sub­gruppen hinsichtlich der Entwicklungshilfe mit offiziellen Entwicklungshilfegeldern. Den neuen, wohlstandsärmeren Mitgliedstaaten zum Beispiel werden 0,17 Prozent empfoh­len, das heißt doch erheblich weniger als denen, die einen höheren Wohlstand haben. Es gibt innerhalb der Europäischen Union insgesamt vier Länder, die bereits jetzt das Ziel von 0,7 erreichen, das wir uns als EU insgesamt für 2015 setzen, also für einen längeren Zeitrahmen. Es ist durch diese Disparitäten und die Festlegung von 0,51 für die anderen EU-Mitgliedstaaten zu einem Schnitt von 0,56 gekommen. Das ist sozusa­gen das, was die Europäische Union als Gesamtheit in die Reformarbeit der Vereinten Nationen in diesem Bereich einbringt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Ebner gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Die Frage ist bereits beant­wortet. Es ist um den Stufenplan für das Entwicklungsprogramm gegangen, und das hat die Frau Ministerin bei der ersten Frage schon beantwortet. – Danke schön.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Damit kommen wir zur 8. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Boden, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte schön.

 


Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

1433/M-BR/2005

„Kann die österreichische Bundesregierung mit ihrer Forderung nach einem Festhalten an einer EU-Ausgabengrenze von 1 Prozent des BNE sicherstellen, dass es zu keiner Einschränkung der Regionalförderung, insbesondere der Ziel-2-Förderungen (Wett­bewerbsfähigkeit und Beschäftigung), für Österreich kommen wird?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Einleitend möchte ich festhalten, dass auch bei einer Formulierung des Zieles von 1 Prozent doch ein Wachstum der zur Verfügung stehenden EU-Mittel von insgesamt 6,5 Prozent statt­findet. Das heißt, es werden so oder so in etwa 50 Milliarden € mehr zur Verfügung stehen.

 


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