18. Punkt
Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 2. Halbjahr 2022
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Mit 1. Juli 2022 geht der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Wien über. Gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz ist die an erster Stelle entsendete Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Bundesrätin Korinna Schumann, zum Vorsitz berufen. Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Wahl der Vizepräsidenten/innen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidentinnen beziehungsweise -präsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl der ersten zu wählenden Vizepräsidentin beziehungsweise des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Bernhard Hirczy lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
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(Bundesrat Bernhard Hirczy bedankt sich und nimmt die Wahl an.)
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Vielen Dank, ich gratuliere.
Wir kommen nunmehr zur Wahl der zweiten zu wählenden Vizepräsidentin beziehungsweise des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt dazu ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Günther Novak lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Es ist dies wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
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(Bundesrat Günther Novak bedankt sich und nimmt die Wahl an. – Allgemeiner Beifall.)
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Vielen Dank, ich gratuliere ebenfalls.
Wahl der Schriftführer/innen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführer.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Mag.a Dr.in Doris Berger-Grabner, Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Andreas Arthur Spanring, Johanna Miesenberger, Günter Kovacs für das zweite Halbjahr 2022 zu Schriftführerinnen beziehungsweise zu Schriftführern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
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(Die BundesrätInnen Mag. Dr. Doris Berger-Grabner, Mag. Daniela Gruber-Pruner, Andreas Arthur Spanring, Johanna Miesenberger und Günter Kovacs nehmen die Wahl an.)
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Herzliche Gratulation den Gewählten. (Allgemeiner Beifall.)
Wahl der Ordner/innen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordnerinnen beziehungsweise Ordner.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Dr. Peter Raggl, Elisabeth Grimling, Josef Ofner, Claudia Hauschildt-Buschberger für das 2. Halbjahr 2022 zu Ordnerinnen beziehungsweise zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
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(Die BundesrätInnen Dr. Peter Raggl, Elisabeth Grimling, Josef Ofner und Claudia Hauschildt-Buschberger nehmen die Wahl an.)
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Herzliche Gratulation den Gewählten. (Allgemeiner Beifall.)
Die Tagesordnung ist erschöpft.