10.14.54Einlauf und Zuweisungen

Präsident Günter Kovacs: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,

der Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt des Bundeskanzlers und von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen,

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. xx)

2. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. von 7. bis 11. Juni 2023 in Frankreich, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Herr Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher wahrnehmen wird (Anlage 2)

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner am 7. (nachmittags) und 8. Juni 2023 in Luxemburg, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Frau Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner wahrnehmen wird (Anlage 3)

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc von 7. (nach dem Ministerrat) bis 11. Juni 2023 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Frau Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm wahrnehmen wird (Anlage 4)

3. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (3231/A und 2020 d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (3232/A und 2022 d.B.)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-821-BR/2023)

zugewiesen dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung

*****

*****

*****

*****

*****

Präsident Günter Kovacs: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Entschließungsantrag 377/A(E)-BR/2023 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Medikamentenengpässe“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Günter Kovacs: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 8 und 9 sowie 11 und 12 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.