kann auch unmittelbar Druck ausüben. Es ist streng darauf zu achten, daß die Gemeinden nicht zwischen den beiden Druckblöcken zu Schaden kommen.
Ich kann Ihnen aber versichern, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gemeinden werden das neue Instrument sehr verantwortungsbewußt handhaben. Unsere Verhandler werden immer sehr streng darauf achten, daß es unter den Gebietskörperschaften nicht zu Lastenverschiebungen durch Gesetze oder Verordnungen kommt und daß die Kosten einer Gesetzesänderung sehr deutlich dargestellt werden. Damit ist auch ein zweiter positiver Effekt, und zwar der Effekt der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit zu erwarten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ermächtigungsgesetz ist die Voraussetzung zum Abschluß eines Konsultationsmechanismus, der auch die Haushalte der Gemeinden schützt. Diesem Schritt muß unbedingt der zweite Schritt folgen. Es müssen sehr rasch die Vereinbarungen über den Konsultationsmechanismus abgeschlossen werden. Im Interesse aller Gemeinden appelliere ich an die Verhandlungspartner, auch diese Materie erfolgreich abzuschließen.
Namens der Gemeinden möchte ich mich sehr herzlich für den Weitblick aller Verhandlungspartner und für die generelle Bereitschaft, diesen Konsultationsmechanismus einzurichten, bedanken. Das erzielte Ergebnis ist nicht nur ein großer Erfolg für die Länder und Gemeinden, sondern ein großer Erfolg für das gesamte Staatswesen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.09
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher ist die Debatte geschlossen.Von seiten des Berichterstatters wird kein Schlußwort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen, weil es sich dabei um eine Zweidrittelmaterie handelt.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 974 der Beilagen. Da es sich bei der Vorlage um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Zahl der anwesenden Mitglieder des Hauses fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die der Vorlage zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Im Hinblick auf die Präsenz bei der Opposition stelle ich fest, daß die Vorlage mehrheitlich, und zwar mit der verfassungsgesetzlich erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen wurde.
Entsprechend einem Einvernehmen in der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, die dritte Lesung auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.
Ich unterbreite diesen Vorschlag dem Hohen Haus und bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, daß die dritte Lesung vertagt wird, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit so angenommen.
Damit ist der 1. Punkt der Tagesordnung erledigt.
2. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 533/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz) (975 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Wünscht der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Stippel, das Wort? – Dies ist nicht der Fall.