Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 85

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Haller, Mag. Herbert Haupt, Sigisbert Dolinschek zum Antrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (645/A), in der Fassung des Ausschußberichtes 1003 der Beilagen betreffend Schaffung einer "ewigen Anwartschaft" in der Arbeitslosenversicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, daß alle Personen, die wegen selbständiger Erwerbstätigkeit die Anwartschaft in der seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 begrenzten Rahmenfrist nicht erfüllen, aber zumindest zehn Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren und in dieser Frist maximal einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erhalten."

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Dies bitte ohne zusätzliche Beiträge und ohne zusätzliche Lukrierungsmaßnahmen!

Ich glaube, daß das nur allzu billige Verlangen der Opposition sind, und ich freue mich schon darauf, daß Sie vielleicht doch in Zukunft auf Vorschläge der Freiheitlichen eingehen werden, so wie das ja auch in anderen Bereichen schon einige Male der Fall war. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

14.39

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte mich für die bisherige Diskussion bedanken, weil es eigentlich alle, die sich zu Wort gemeldet haben, vom Grundsatz für richtig und notwendig gehalten haben, daß sowohl im Karenzgeldgesetz als auch im Arbeitslosenversicherungsgesetz und in anderen angesprochenen Gesetzen jene Maßnahmen gesetzt werden, die im Sozialausschuß beschlossen wurden. Ich sehe darin eine Bestätigung der fachlichen Zusammenarbeit zwischen den Damen und Herren Abgeordneten und meinem Ressort, wie sie auch in den letzten Wochen bestanden hat.

Ich möchte auf einen Punkt in dieser Gesetzesvorlage noch besonders hinweisen. Es ist jener, wo es zu keiner Verschlechterung der Deckelung der Notstandshilfe bei älteren Arbeitslosen, wobei mit "älteren Arbeitslosen" – das ist mit gewissem Sarkasmus festzuhalten – auch 45- und 50jährige angesprochen sind, bei Aufnahme von kurzen Beschäftigungsverhältnissen kommen wird. Wir kennen das Problem, daß sich Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe am letzten Einkommen orientieren und daß insbesondere bei Älteren eine höhere Einkommenssituation in der Beschäftigung gegeben war.

Wenn nun aber eine neue Beschäftigung aufgenommen und die Chance gefunden wird, auch als älterer Mensch wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen, geschieht dies oft nicht zu jenen Konditionen, die ursprünglich vorhanden waren. Es würde und wird bei längerer Arbeitslosigkeit eine niedrigere Bemessungsgrundlage der Notstandshilfe fällig. Das führt dazu, daß sich ein Arbeitssuchender manchmal überlegen muß, ob er in dieser Situation überhaupt von einer Beschäftigungsmöglichkeit Gebrauch machen kann. Ich bin daher sehr froh darüber, daß das Hohe Haus heute auch dieser Änderung Rechnung tragen wird.


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