Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 38

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Petition Nr. 48 betreffend 3 Forderungen zur rechtlichen Verankerung von PartnerInnenschaften, überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Volker Kier und Dr. Irmtraut Karlsson.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuß:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1190 der Beilagen);

Verkehrsausschuß:

Zusatzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948;

Unterzeichnungsprotokoll zum Zusatzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (1220 der Beilagen);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Bautenausschuß:

Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Untersuchung der Verkehrsauswirkungen auf besonders sensiblen Strecken im Zusammenhang mit der Einführung der Vignette für das hochrangige Straßennetz (III-143 der Beilagen);

Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:

Österreichischer Waldbericht 1996 (III-139 der Beilagen);

Unterrichtsausschuß:

Bericht der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den schulischen Teil der Berufsausbildung (Lehrlingsausbildung), 1997 (III-141 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuß:

Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 1997 (III-140 der Beilagen).

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Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen haben vor Eingang in die Tagesordnung der heutigen Sitzung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 824/A (E) der Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen betreffend Schutz unserer Kinder vor Kindesmißbrauch und Kinderpornographie dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr zur Verhandlung aufgerufen werden.


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