Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 33

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Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Ich halte das für besonders wichtig und habe einen Teil dieser Frage auch schon in meiner Beantwortung angeschnitten. Selbstverständlich wollen wir im Bereich der Förderungen besonderes Augenmerk darauf richten, dass wir auch im Frauen- und Mädchensport besondere Schwerpunkte setzen.

Ich möchte ein Projekt stellvertretend für viele hervorheben: Wir haben mit dem Österreichischen Fußballbund, gerade was den Frauenfußball betrifft, ein entsprechendes Projekt für die Zukunft in Vorbereitung. Es gibt 11 000 Mädchen und Frauen, die in Österreich Fußball spielen. Wir können feststellen, dass auch international der Frauenfußball im Vormarsch ist. Also das ist eines der Projekte, die wir in diesem Zusammenhang besonders fördern, und da möchte ich an die Medien die Bitte richten, in diesem Bereich größeres Augenmerk Sportarten zu widmen, die bisher nicht so sehr im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestanden sind, um auch hier noch einen zusätzlichen Schub zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 7. Anfrage. Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Frau Vizekanzlerin! Meine Frage lautet:

194/M

Wie soll das Schloss Laudon, aus dessen Mietvertrag der Bund nicht aussteigen kann, ab 2003 genutzt werden, nachdem die derzeit dort angesiedelte Verwaltungsakademie mit Jahresende aufgelöst wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Frau Abgeordnete! Der Mietvertrag für das Schloss Laudon wurde im Jahre 1976 vom damaligen Bundeskanzler Kreisky abgeschlossen und im Jahre 1996 unter Bundeskanzler Vranitzky und seinem damaligen Staatssekretär Schlögl um weitere 25 Jahre verlängert – eine an sich international einmalige Vorgangsweise. Dabei wurde auch – völlig unüblich! – ein wechselseitiger Kündigungsverzicht vereinbart. Auch das ist etwas, was in Verträgen normalerweise in dieser Form gar nicht enthalten ist. Der noch über 20 Jahre laufende Mietvertrag ist somit faktisch nicht kündbar. Der Bund ist damit gezwungen, die bereits jetzt bestehenden beträchtlichen Auslastungsdefizite auszugleichen, um den ökonomischen Schaden möglichst gering zu halten.

Ich möchte noch einmal festhalten, dass die Vorgangsweise, die man seinerzeit mit dem Mietvertrag gewählt hat, der immerhin eine Jahresmiete für das Schloss Laudon von rund 1,4 Millionen € beinhaltet, also umgerechnet rund 19 Millionen Schilling, eine Vorgangsweise ist, die ökonomisch und dem Steuerzahler gegenüber meiner Meinung nach immer unverantwortbar war. Wir werden alles daransetzen, diese Kosten nach Möglichkeit zu minimieren, aber Verträge, die die Republik damals abgeschlossen hat, sind rechtsgültig und können nicht einfach aufgelöst werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Frau Vizekanzlerin! Sie haben im Ausschuss schwere Vorwürfe gegen die Verwaltungsakademie erhoben und sich dabei auf gutachtliche Stellungnahmen und Äußerungen des Rechnungshofes gestützt.

Handelte es sich bei den von Ihnen zitierten Papieren um einen Bericht, der nach einer Gegenäußerung der Verwaltungsakademie, also nach dem Prinzip "Audiatur et altera pars" erstellt wurde oder handelte es sich um einen Rohbericht? Wenn ja, wie kamen Sie zu diesem? (Abg. Dr. Khol: Den haben wir alle gekriegt!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.


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