Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 228

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Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages abstimmen.

Wir kommen also zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf samt Abänderungsantrag, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ebenfalls ziemlich einstimmig angenommen  – wenn ich auf Kollegen Eder blicke. (Zwischenrufe.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Schwemlein, Mag. Kogler betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vier-Parteien-Entschließungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Entschließungsantrag einstimmig angenommen ist. (E 151.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Kartellgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1205 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Nationalrat hat dies in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist.

Damit haben wir diese beiden Tagesordnungspunkte erledigt.

33. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1166 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Suchtmittelgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Waffengesetz 1996, das Fremdengesetz 1997 und das Telekommunikationsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2002) (1213 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

21.42

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Justizminister! Meine Damen und Herren! (Abg. Bures: Der Justizminister ist nicht da!) Ich darf ihn zumindest symbolisch hier im Haus begrüßen, auch wenn er nicht hier ist, weil das für mich eine Geste der Höflichkeit ist.

Herr Staatssekretär! Ich darf jetzt an Sie meine folgenden Worte richten. Ich glaube, dass das zum innovativen Stil dieser Regierung gehört, und ich betrachte es letztlich für relativ irrelevant,


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