Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 274

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner und Kollegen zur Regierungsvorlage (1168 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in der Fassung des Ausschussberichtes (1214 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1168 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in der Fassung des Ausschussberichtes (1214 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

§ 45 Abs. 1 lautet:

"Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft."

*****

(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

23.50

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Keine Sorge, ich wiederhole nichts, was jemand bisher zu diesem Tagesordnungspunkt schon gesagt hat! Das Bundesgesetz heißt Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, und ich möchte in diesem Zusammenhang eine Bitte an den Herrn Bundesminister äußern.

Herr Bundesminister! Selbstverständlich stimmen wir diesem Bundesgesetz zu. Meine Bitte an Sie lautet: Ich habe gerüchteweise vernommen, dass Österreich nicht daran denkt, für die Nominierung von Richtern beim Internationalen Strafgerichtshof Vorschläge zu machen, Nominierungen vorzunehmen. Da Sie, Herr Bundesminister, sicher genauso gut wie ich wissen, dass wir einige ausgewählte, einige exzellente Experten auf diesem Gebiet haben, möchte ich Sie bitten, dass sich die österreichische Bundesregierung – jetzt insbesondere Sie, weil Sie sie heute hier vertreten –, dafür einsetzt, dass Österreich danach trachtet, diese Spezialisten und Experten in den Strafgerichtshof zu bringen, weil ich glaube, dass das der wichtigste und wesentlichste Beitrag ist, den Österreich dort leisten kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1168 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.


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