Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 120

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist nunmehr geschlossen.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte. Diese betrifft den Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Lunacek und Genossen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 10/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 5. Juni 2000 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin. Ich erteile es ihr hiermit. – Frau Mag. Lunacek, Sie sind am Wort.

17.41

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Am vergangenen 16. März hat das Europaparlament in einer Entschließung Österreich zum fünften Mal – ich wiederhole: zum fünften Mal! – aufgefordert, den Strafrechtsparagraphen 209 ersatzlos zu streichen und all jene Personen, die gemäß diesem inhaftiert sind, freizulassen.

Dies war das fünfte Mal! Sie wissen ganz genau, dass wir dieses Thema in diesem Hohen Haus schon des Öfteren diskutiert haben, und noch immer gibt es diesbezüglich keine Lösung. Noch immer haben wir im österreichischen Strafgesetz einen Paragraphen, der schwule Männer kriminalisiert und diskriminiert. Das ist einzigartig in ganz EU-Europa.

Auch die Europäische Menschenrechtskommission hat im Jahre 1997 in einer Beschwerde gegen Großbritannien festgestellt, dass jegliches ungleiche Mindestalter für homosexuelle und heterosexuelle Menschen und Handlungen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. In Österreich hat das in der Vergangenheit, vor allem durch Verhinderung von Seiten der ÖVP, nicht ausgereicht, um eine Menschenrechtsverletzung, die in Österreich immer noch stattfindet, endlich zu beseitigen. Wie gesagt: Das Europaparlament hat Österreich schon fünf Mal dazu aufgefordert, aber es ist in diese Richtung noch immer nichts geschehen.

Wir Grünen haben im Oktober, gleich in der ersten Sitzung, erneut einen Antrag zur ersatzlosen Streichung des § 209 eingebracht, aber er steht noch immer nicht auf der Tagesordnung des Justizausschusses. Daher bringen wir heute diesen Fristsetzungsantrag ein und fordern vor allem die Regierungsparteien auf – denn an diesen wird es ja vor allem liegen; von den anderen gibt es die Zustimmung ja schon längst –, da eine Veränderung herbeizuführen. (Abg. Dr. Fekter spricht in den hinteren Bankreihen mit dem Rücken zur Rednerin mit Abgeordnetenkollegen.)

Vor allem ist es an die zwar anwesende, aber im Gespräch befindliche Vorsitzende des Justizausschusses, Frau Dr. Fekter, gerichtet: dass sie nämlich nicht mehr wie in der Vergangenheit die Diskussion verweigert, sondern endlich diesen Punkt auf die Tagesordnung des Justizausschusses setzt.

Ich möchte Ihnen nun darlegen – da es anscheinend noch immer und immer wieder notwendig ist –, worum es denn dabei geht. Es geht dabei darum, dass ein junger Mann, der mit einem 14-


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