Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 77

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

aus, dass natürlich dann auch von Ihrer Seite, von der Seite der FPÖ, dafür gearbeitet wird, dass Rechte für Homosexuelle in diesem Land eingeführt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Aber Pflicht muss es nicht sein!)  – Nein, nein, keine Sorge!

Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Im Lichte dieser Ausführungen fordere ich Sie auf: Lassen Sie Ihre Parteivorsitzenden nicht im Stich, und vor allen Dingen lassen Sie die homosexuellen Menschen nicht im Stich! Arbeiten Sie mit uns an der Beseitigung dieser Diskriminierungen! Machen wir Österreich auch in diesem Punkte europareif und geben wir den Homosexuellen jene Rechte, die ihnen seit Jahren grundlos vorenthalten werden! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Wo sind die SPÖ-Abgeordneten? Das interessiert dort niemanden!)

13.44

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Wurm hat schon in groben Zügen den sehr umfangreichen Initiativantrag, den die Grünen gegen die Diskriminierung homosexueller Personen und Lebensgemeinschaften eingebracht haben, skizziert. Ich möchte deshalb nur noch einige Ergänzungen anbringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wichtigste Argument für die endgültige Beseitigung von Gesetzen, die Lebensgemeinschaften diskriminieren – in diesem Fall gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften –, bietet der § 72 Strafgesetzbuch. Jene Damen und Herren, die schon Mitglieder des Nationalrats waren, als wir den § 72 StGB novelliert haben, wissen, worum es geht. Es geht dabei um das Zeugnisentschlagungsrecht, das im strafprozessualen Verfahren ganz wesentlich ist.

Darum ist der erste Punkt, den die Grünen in ihrem mehrere Bereiche des menschlichen Zusammenlebens betreffenden Initiativantrag fordern, diese Bestimmung der StPO, die sämtliche Personen, die in Lebensgemeinschaften leben, gleichbehandelt und ihnen die Möglichkeit des Zeugnisentschlagungsrechtes gibt, analog in der ZPO festzulegen, nämlich das Zeugnisverweigerungsrecht. Dort haben die Lebensgefährten dieses Recht nämlich nicht.

Kolleginnen und Kollegen! Es gibt meiner Ansicht nach keine sachliche Rechtfertigung und kein Argument, mit dem Sie das verweigern könnten. Darum wundert es mich auch nicht, dass Sie von den Regierungsparteien sich nicht zu Wort melden: weil Ihnen in diesen Fällen die Worte fehlen und weil es ja nicht zu argumentieren ist, warum Sie sich diesem Anliegen verschließen. Deshalb schweigen Sie. Das ist eigentlich konsequent und darum ist auch jede Aufforderung, und sei sie noch so wohlwollend von Frau Kollegin Wurm gemeint, völlig sinnlos. Es fehlen Ihnen die Worte, das, was Sie nicht argumentieren können, hier zu versuchen, zu argumentieren.

Meine Damen und Herren! Das ist es, und es passiert eine nachhaltige Verletzung von Menschenrechten in Österreich im Zusammenhang mit der Diskriminierung von homosexuellen Menschen. (Beifall bei den Grünen.) Das ist demzufolge ein Bruch der Präambel, die der Herr Bundespräsident dem Herrn Bundeskanzler Schüssel – damals noch Vizekanzler – und dem damaligen Parteiobmann Haider – jetzt einfaches Parteimitglied – vorgelegt hat. Das Unterschreiben dieser Präambel war sang- und klanglos – aber wirklich sang- und klanglos! –, weil es nämlich bis jetzt keine Wirkungen entfaltet hat. Es besteht eine nachhaltige Verletzung von Menschenrechten in Österreich durch diesen § 209 StGB.

Wenn ich das jetzt weiterspinne, dann könnte ich genauso gut behaupten, dass es auch eine nachhaltige Verletzung von Menschenrechten ist, wenn bewusst und absichtlich diskriminiert wird, wenn durch Bestimmungen, die in der österreichischen Rechtsordnung enthalten sind, Menschen, die eine andere sexuelle Orientierung haben als die Mehrheit in diesem Land, diskriminiert werden. Wir Grüne haben in dem Initiativantrag mehrere Beispiele aus dem Rechts


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite