Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 140

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

17.52

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Einladung zur Zustimmung können wir seitens des grünen Klubs nur sehr partiell annehmen, nämlich nur hinsichtlich dessen, was die Fernsehsignalrichtlinie und deren Übernahme betrifft.

Auch die Argumente, die seitens der Regierungsparteien vorgebracht werden, was den Zeitdruck und die Notwendigkeit der europäischen Anpassung betrifft, kann ich in der Form nicht wirklich nachvollziehen, denn wenn man jetzt mehr oder minder einen leeren Mantel beschließt, dessen Inhalt erst später nachfolgen wird oder soll – vielleicht nachfolgen wird –, dann fürchte ich, dass genau das, was tatsächlich anzustreben gewesen wäre, nämlich Inhalte vorzulegen und Nägel mit Köpfen zu machen, wieder einmal nicht passieren wird.

Vor allem: Ich verstehe nicht, warum das nicht möglich war. Ungefähr ist ja auch die Liste der nicht zu verschlüsselnden Ereignisse von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung bekannt, und ich sehe daher nicht wirklich ein, warum man sich selbst die Verhandlungsposition eigentlich derart schwächt, dass man zuerst die gesetzlichen Grundlagen schafft und dann hofft, dass die Verhandlungen so geführt werden können, dass auch ein entsprechendes Ergebnis herauskommt. – Das ist also nicht nur von der Vorgangsweise her problematisch, sondern auch in höchstem Maße ungeschickt, weil es die eigene Verhandlungsposition nicht eben stärkt.

Darüber hinaus vermissen wir insbesondere im Zusammenhang mit den Regelungen betreffend Regional- und Lokalradios eine klare gesetzliche Absicherung und Grundlage betreffend nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter und Programme, so genannte Freie Radios. Ich bringe daher folgenden Antrag dazu ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz – RRG geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Initiativantrag (161/A in der Fassung des Ausschussberichtes 136 der Beileigen) der Abgeordneten Khol, Westenthaler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz – RRG geändert wird, wird wie folgt abgeändert:

1. Vor Punkt 1. werden folgende Punkte 1a. und 1b. eingefügt:

1a. In § 4 Abs. 6 wird nach den Worten "gilt nicht für" die Wortfolge "Programme nichtkommerzieller Rundfunkveranstalter und für" eingefügt.

1b. Nach § 4 Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) Nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter (Freie Radios) sind nicht auf Gewinn gerichtete Veranstalter von Hörfunkprogrammen, deren Programmangebot

1. überwiegend gemeinnützige Ziele und die Förderung der Diskussion sozialer und kultureller Anliegen verfolgt, wobei den in anderen Medien im Verbreitungsgebiet unterrepräsentierten Gruppen oder Organisationen Gelegenheit zur Darstellung ihrer Meinungen, insbesondere durch Einräumung von Sendezeit zur Gestaltung eigener Beiträge, gegeben wird,

2. keine Werbung gemäß § 7 Abs. 1 bis 4 enthält."

2. Nach Punkt 3. wird folgender Punkt 4. eingefügt:


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