Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 118

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umzusetzen sind, zu beschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Es ist in der Zwischenzeit 15 Uhr. Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 4 bis 7 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrags gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Paul Kiss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Maßnahmen gegen die Ausbeutung illegal beschäftigter Fremder (589/A) (E)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 589/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Der gerade in den letzten Tagen durch Medienberichte bekannt gewordene Frächterskandal, der sich weit über die Grenzen Österreichs hinaus erstreckt, hat Missstände und Gesetzesverletzungen aufgezeigt, die in dieser Form und in diesem Umfang einfach unvorstellbar sind.

Die bereits bisher in Österreich und in Nachbarstaaten durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass Fremde illegal nach Österreich gebracht und hier im Transportgewerbe ausgebeutet worden sind. Diesen wurden nicht nur kein regelmäßiges Gehalt ausbezahlt, sondern sie wurden größtenteils trotz gegenteiligen Anscheins und trotz Abzugs der Beiträge nicht sozialversichert. Die LKW-Lenker wurden nicht nur ausgebeutet, vielmehr wurden ihnen – auch für die Abnützung der LKW – Abzüge verrechnet, wodurch es im Extremfall zu einer Verschuldung des LKW-Lenkers gekommen ist.

Österreich hat erst im Jahr 2000 die Strafbestimmungen gegen die Schlepperei (§§ 104, 105 FrG) gravierend verschärft und insbesondere den Tatbestand der Ausbeutung geschaffen. Die gegenwärtigen Vorkommnisse lassen jedoch, auch im internationalen Vergleich, den Bedarf weiterer Verschärfungen notwendig erscheinen, um derartigen Fällen der Ausbeutung präventiv entgegenzuwirken und gegebenenfalls über ein ausreichendes Instrumentarium für die Bekämpfung solcher krimineller Ausbeutungen zu schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des Fremdengesetzes auch die Strafbestimmungen des Fremdengesetzes einer Prüfung zu unterziehen und jene notwendigen Verschärfungen vorzuschlagen, die einer Ausbeutung Fremder, wie im gegenwärtigen Frächterskandal, präventiv entgegenwirken und den Behörden und Gerichten effiziente Mittel zu ihrer Bekämpfung in die Hand geben. In diesem Zusammenhang möge der Tatbestand der Schlepperei insbesondere auf jene Fälle ausgedehnt werden, in denen sie zwar zunächst ohne Vermögensvorteil, aber mit der Absicht begangen wird, den Geschleppten in der Folge auszubeuten. Ferner möge im Bereich der Ausbeutung durch eine Erweiterung der Strafbestimmungen insbesondere jenen gravierenden Fällen Rechnung getragen


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