Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 84

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Dr. Werner Fasslabend, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Volks­abstimmung, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 109. Sitzung des Nationalrates am 11. Mai 2005

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa, die so genannte neue „EU-Verfassung“, bringt in vielen Bereichen objektive Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechts­lage, die die Demokratie und Bürgernähe in Europa, ein Europa der Bürger eindeutig stärken.

Österreich begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Bestimmungen:

Die Werte der Union werden erweitert um die Rechte von Angehörigen von Minder­heiten, Nichtdiskriminierung, den Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern;

Aufnahme einer Sozialklausel, die dem Politikteil vorangestellt ist;

Verfassungsartikel für den Tierschutz: Tiere werden erstmals als fühlende Wesen aner­kannt;

erweiterte Kontrollbefugnis  des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere hinsichtlich Individualklagen und der Beschlüsse des Europäischen Rates; 

Daseinsvorsorge: Neben der Möglichkeit für ein europäisches Gesetz über Grundsätze und Bedingungen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bleibt die Kom­petenz der Mitgliedstaaten verankert, solche Dienste zur Verfügung zu stellen, in Auf­trag zu geben oder zu finanzieren.

Stärkung der Euro-Zone: Mitgliedsländer, die in der Euro-Zone sind, können sich in verschiedenen Fragen, die eine verbesserte Abstimmung der Wirtschaftspolitiken in der Eurozone betreffen, besser äußern und entscheiden.

Aufnahme der Grenzregionen und der Bergregionen im Artikel III-116, der die rechtliche Basis für die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik ist;

Die Kompromisslösung für die äußerst sensiblen Politikbereiche Justiz und Inneres mit der Möglichkeit, ein Vorhaben dem Europäischen Rat, der im Konsens entscheidet vor­zulegen; Einstimmigkeit ist auch für die Einführung des Europäischen Staatsanwaltes vorgesehen;

Euratom-Vertrag: Österreich und Deutschland haben eine gemeinsame Initiative zur Einberufung einer eigenen Regierungskonferenz zur Revision dieses Vertrages unter­nommen, die schon bei einigen Mitgliedstaaten Unterstützung fand (Ungarn, Irland, Griechenland ...)

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Die Bestimmungen über die per­manente strukturierte Zusammenarbeit im Bereich der ESVP konnten so gestaltet werden, dass sie nach allgemeiner Auffassung den Erfordernissen von Offenheit, Trans­parenz und Inklusivität Rechnung tragen. Die neue Beistandsgarantie lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der neutralen oder bündnisfreien Mitgliedstaaten unberührt. Insbesondere bleibt es Österreich auch in Zukunft und im Einzelfall vorbehalten, über allfällige Beistandsleistungen selbst zu en­tscheiden, hinsichtlich eines Auslandseinsatzes von Soldaten wie bisher nur mit Zu­stimmung im Parlament und entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.

 


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