Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 221

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Dies geschieht einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein Zei­chen. – Auch in dritter Lesung wird der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 864 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies wird einstim­mig angenommen. (E 106.)

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf samt Titel und Eingang in 865 der Beilagen.

Der vorliegende Entwurf über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird, kann als Angelegenheit des Artikels 14a Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz gemäß Artikel 14a Abs. 8 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Es handelt sich hiebei um eine historische Abstimmung. Denn wenn das, was wir heute in der Früh beschlossen haben, kundgemacht ist, wird es solche Abstimmungen nicht mehr geben. Seien Sie sich also der Bedeutung dieser Abstimmung bewusst, meine Damen und Herren!

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Trotz der Lücken hier im dritten Sektor stelle ich fest, dass die verfassungsmäßig not­wendige Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Daher ist das einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das Zeichen wird wiederum von allen Damen und Herren gegeben, daher ist dies einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

20.26.1622. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (671 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz, das Impfscha­dengesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsge­setz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Bundesberufungskommissionsgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (Versor­gungsrechts-Änderungsgesetz 2004 – VRÄG 2004) (868 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 22. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


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