Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 260

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beitet!) Das heißt, scheibchenweise immer wieder aufzuweichen, scheibchenweise diesem wirklich guten Gesetz nicht mehr zum Durchbruch verhelfen zu wollen.

Meine Damen und Herren! Was passiert jetzt? – Seit Jahren unterhalten wir uns über das Nitrat. Sie suchen wieder eine Möglichkeit, die Nitrataufbringung auf die Felder zu verwässern, zu ... (Heiterkeit des Abg. Jakob Auer.) – Was heißt „ha, ha, ha“? – Wir haben jetzt auf einmal die Einführung der Grenzwerte, die wir durch Stall- und Lager­verluste aufweichen. Diese Stall- und Lagerverluste sind im Gesetz nicht definiert. Irgendwer wird sie festlegen: 10 Prozent – oder darf es ein bisschen mehr sein?

Beim Grundwasser selbst, zum Beispiel aus dem Marchfeld, das auf die Felder ge­spritzt wird, wird nicht berücksichtigt: Bei 80 Milligramm, Kollege Schultes, ist sehr wenig Nitrat, und 50 Millimeter ist auch nicht sehr viel, da sind es 10 Kilogramm Rein­stickstoff. – Wesentlich realistischer sind 100 Milligramm und 200 bis 250 Millimeter bei der Zuckerrübe, und dort sind wir bereits bei 40 bis 50 Kilogramm Stickstoff, die Sie schlicht und einfach nicht berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! Selbst die Landwirtschaftskammer Steiermark weiß das. Im Internet vom 27.6., vier Tage nach dem Ausschuss, war zu lesen: „Die Landwirtschaft als wichtiges Umsetzungsglied in der Arbeit eines erfolgreichen Grundwasserschutzes scheint derzeit ihre Aufgaben nur unzureichend zu erfüllen und somit an Kompetenz zu verlieren.“ – Landeslandwirtschaftskammer Steiermark!

Die Landeslandwirtschaftskammer hat Recht: Dieses Gesetz ist eine Schande, und wir werden nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Grillitsch 3 Minuten zu uns. – Bitte.

 


21.38.51

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Werter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wesentlicher Punkt der Neuerungen, die im Rah­men des Agrarrechtsänderungsgesetzes erfolgen, ist die Novellierung des Wasser­rechtsgesetzes (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer spricht mit dem auf der Regierungsbank sit­zenden Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es geht nicht darum, jetzt eine zusätzliche Belastung für die Umwelt zu schaffen, sondern es geht darum, praktikable Lösungen für unsere Bauern im internationalen Wettbewerb anzubieten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir versuchen, im Spannungsfeld einer umweltgerechten Landwirtschaft praxisgerechte Lösungen zu finden, und Sie, Herr Kollege Kummerer, dann bei diesem Gesetz von einer „Schande“ sprechen, dann zeigt das, dass Sie nicht interessiert sind, den Bauern praktikable Lösungen zur Verfügung zu stellen. Das möchte ich heute hier auch ganz klipp und klar festhalten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wer versteht denn das, wenn heute der Einsatz von Wirtschaftsdüngern auf Grund der Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nur bis zu 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr erlaubt ist? Der darüber hinaus gehende Bedarf konnte nur durch den Einsatz von Handelsdünger gedeckt werden. – Für keinen Menschen ist das verständlich. Das hat zu einer Schlechterstellung für die österreichischen Bauern geführt, das hat zu einer Beeinträchtigung auch einer nachhaltigen Wirtschaftsweise der Bauern geführt – und dass der Bauer das nicht versteht, das ist, glaube ich, geradezu logisch.

Diese Schikane wollen wir mit der Änderung dieses Wasserrechtsgesetzes beseitigen, und zwar unter klar definierten Voraussetzungen. Die Nitratrichtlinie sieht vor, dass von


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