Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 171

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.23.31

 


Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Dass in diesem Anerkennungspaket die Mütter mitbedacht werden, ist normal, würde ich meinen, und wichtig und richtig in einem Jahr wie diesem. Das ist klar. Dass es aber nur die Mütter sind, ist das, was wir auch schon in den Aus­schüssen versucht haben, mit Ihnen zu diskutieren, Frau Bundesministerin, auch mit Ihnen von den Regierungsfraktionen, weil wir nicht wollen, dass die Mütter und die anderen, also die übrigen Frauen, irgendwie getrennt werden. Wir wollen einfach nicht den Eindruck erwecken – Kollege Keck hat das gerade vorhin sehr eindrucksvoll dargelegt –, dass diese anderen Frauen, die auch Anzuerkennendes für dieses Land, für unsere Republik geleistet haben, hier einfach nicht mitbedacht wurden.

Es ist nur ein symbolischer Betrag, wie heute auch schon einige Male gesagt wurde, ein Symbolbetrag von 300 €, auf den kein Rechtsanspruch besteht, der nach Maßgabe der budgetären Mittel zugeteilt wird. – Das steht alles im Gesetz drinnen. – Mit einem Ansuchen innerhalb eines Jahres kann eine Frau, eine Mutter diesen Betrag auch erhalten. Das gilt für Mütter, die heute unter der Armutsgrenze leben. Wir sind der Meinung, dass auch Frauen, die zum Beispiel über eine kleine Eigenpension verfügen, weil sie als Arbeiterin im Jahre 1945 dieses Land auch aus Trümmern aufgebaut haben, diese Zuwendung ebenfalls bekommen sollten, aber nicht bekommen können, weil diese kleine Eigenpension – wir wissen, dass Frauen nicht über sehr hohe Pensionen verfügen – dem entgegensteht.

Diese Trennung in Mütter und andere – ob die anderen jetzt die Schlechteren sind, will ich überhaupt nicht in den Raum stellen; ich wage es gar nicht, weil ich Ihnen das auch nicht unterstellen möchte –, ist Grund genug, zu sagen, dass wir nicht zustimmen können. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Beschämend ist das, was Sie sagen!) Wir haben daher einen Abänderungsantrag formuliert, den wir auch schon im Ausschuss mit Ihnen diskutiert haben. Er würde im Wesentlichen vier Verbesserungen beziehungs­weise vier Änderungen beinhalten, und ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen.

Wir haben Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus und wollen daher nicht, dass Frauen, die gemäß § 4 Verbotsgesetz als Nationalsozialistinnen registriert wur­den – und es waren immerhin noch 124 000 Frauen 1947, und einige werden heute noch am Leben sein –, diese Zuwendung bekommen sollen.

Zum Zweiten wollen wir nicht diese Trennung in Mütter und die anderen. Sie können interpretieren, was damit gemeint ist, Sie haben es heute auch schon getan. Wir denken, dass die Leistungen ebenso jenen Frauen zugute kommen sollten, die sich eine kleine Eigenpension erworben haben, weil sie Arbeiterinnen waren, und nicht nur denen, die unter der Armutsgrenze leben müssen, und wir wollen auch nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen bedenken, sondern generell Frauen, die hier gelebt und am Wiederaufbau mitgearbeitet haben.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Familienausschusses über den Antrag 641/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird (1022 d.B.)

 


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