Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 108

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uns daran hindert, dass das gemeinsam umgesetzt wird, dann gibt es nur eine große Hoffnung: dass sich die politischen Verhältnisse auch in diesem Punkt so ändern (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: So wie in Oberösterreich!), dass das politische Regime Schüssel/Grasser in dieser Art und Weise den österreichischen Rechtsstaat nicht mehr behindern kann. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Schauen Sie nach Oberösterreich!)

14.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte. (Abg. Mag. Regler: Jetzt wird es wieder sachlich!)

 


14.15.25

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich höre von meiner Fraktion, jetzt wird es wieder sachlich – selbst­verständlich wird es jetzt wieder sachlich. Ich gehe auf die Gebarungsprüfung des Rechnungshofes ein, die sich auf die Betriebsprüfungsabteilungen bei den Finanz­ämtern erstreckt hat. Die Überprüfung umfasste schwerpunktmäßig fünf Finanzämter. Im Zuge dessen untersuchte der Rechnungshof, inwieweit die Betriebsprüfungen ihre Aufgaben erfüllen, nämlich für eine gleichmäßige Besteuerung zu sorgen beziehungs­weise Verkürzung von Abgaben zu verhindern, inwieweit die Auswahl der Prüffälle und die zur Verfügung stehenden Kontroll- und Steuerungssysteme geeignet waren, diese Zielsetzungen zu unterstützen, und inwieweit die auf Grund von Betriebsprüfungen vorgeschriebenen Abgabennachforderungen entrichtet wurden.

Der Rechnungshof kritisierte beispielsweise, dass die Zahl der Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen im Jahr 2003 gegenüber 2000 um ein Viertel gesunken ist, sowie die Entwicklung und Einbringung der Mehrergebnisse.

Durch eine verbesserte Risikoanalyse ist es jetzt so, dass weniger Prüfungen statt­finden, dadurch aber die richtigen Fälle geprüft werden, was bedeutet, dass sich manchmal natürlich auch das Mehrergebnis entsprechend entwickelt. Zur Kritik des Rechnungshofes, zu seiner Einschätzung, dass von rund 95 Prozent der ausge­gebenen Mehrergebnisse lediglich 34 Prozent entrichtet wurden, muss man leider Gottes feststellen, dass die Finanzverwaltung zur Festsetzung von Abgaben verpflich­tet ist. Das heißt, selbst wenn man weiß, dass die Abgaben, die als Mehrergebnis festgestellt sind, nicht einbringlich sind, muss man sie trotzdem feststellen. Das dient zum Beispiel auch dazu, betrügerische Unternehmen aus dem Verkehr zu ziehen, indem man gegen sie etwa einen Konkursantrag einbringt. Somit ist es notwendig, auch Mehrergebnisse einzubuchen.

Nur ein Drittel der Einbringlichkeit von Mehrergebnissen – das ist meines Erachtens nicht wirklich ein repräsentativer Querschnitt von fünf Finanzämtern, wo 503 Fälle dieser Analyse unterzogen worden sind, weil wir in Österreich 81 Finanzämter haben und das meines Erachtens weder für die fünf geprüften Finanzämter noch für alle österreichischen Finanzämter besonders repräsentativ sein kann.

Das Finanzministerium nimmt – der Herr Finanzminister hat es angesprochen – die Ergebnisse des Wahrnehmungsberichtes sehr ernst. Es ist erfreulich, dass die Empfeh­lungen und Kritikpunkte des Rechnungshofes durch das Bundesministerium für Finanzen bereits größtenteils überprüft, verbessert und auch umgesetzt wurden, bei­spielsweise bei der Reform der Finanzverwaltung mit der Aufstockung der Betriebs­prüfer um insgesamt 300 Personen. Viele Empfehlungen sind also umgesetzt, und das ist erfreulich.

 


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