Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 232

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würde unweigerlich zu einer Verzerrung führen und eine Finanzierung unmöglich machen.

Sie, Herr Pirklhuber, geben auch gerne vor, die Interessen der Bergbauern zu ver­treten. Wenn es Ihnen damit ernst wäre, müssten Sie wissen, dass die Entkoppelung dazu führt, dass die Alpwirtschaft und damit die Viehhaltung in der Bergregion gesichert sind, weil die anteiligen Futterflächen der Alpen benötigt werden, um die Zahlungsansprüche vollends ausnützen zu können. Wenn es Ihnen mit der Vertretung der Interessen der Bauern ernst ist, dann reden Sie mit Leuten, die von dieser Materie auch etwas verstehen. Reden Sie mit unserem Minister Sepp Pröll, reden Sie mit Fritz Grillitsch, reden Sie mit unserem Landwirtschaftskammerpräsidenten, reden Sie mit den Funktionären und Mitgliedern des Österreichischen Bauernbundes, denn wir sind die Vertretung der österreichischen Landwirtschaft! (Beifall bei der ÖVP.)

21.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Grossmann 3 Minuten. – Bitte.

 


21.26.30

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorredner – oder reden Sie mit Heinz Gradwohl, denn der versteht mehr von der Landwirtschaft als Sie alle zusammen! Das wäre meine Empfehlung zu diesem Thema. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Themenpalette der eingebrachten Petitionen und Bürgerinitiativen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird erfreulicherweise immer breiter. Neben allgemein­politischen Themen betrifft eine Vielzahl der Petitionen das Lebensumfeld der Men­schen, die Lebensqualität, die Lebensgrundlagen, die Gesundheit. Besonders häufig sind Petitionen, die wegen Verletzung von Anrainerinteressen eingebracht werden, wie etwa die Petition 71: „Initiative zur Verhinderung weiterer Handymasten im Feyregger Wohngebiet“.

Es gibt, wie ich meine, kaum einen Bezirk, in dem das Problem der Handymasten noch nicht aufgetreten ist. Wenn man überall mobil erreichbar sein will, dann erfordert das natürlich auch entsprechende Sendeanlagen, aber völlig ungelöst ist nach wie vor die Standortfrage.

Kollege Pirklhuber hat hier schon die vertretenswerten Anliegen geschildert: Mit­spracherecht der Anrainerinnen und Anrainer, entsprechende Grenzwerte, das Mini­mierungsgebot nach Schweizer Vorbild. In Österreich hat sich die Politik um eine verbindliche Lösung bisher leider gedrückt mit der Konsequenz, dass das Gesetz gilt, der Lautere hat Recht. Das heißt, wenn sich Anrainerinnen und Anrainer entsprechend organisieren und lautstark artikulieren, dann machen die Mobilfunkbetreiber aus Imagegründen meist einen Bogen um diese Gegend, und jenen, die nicht schreien, wird dann der Sender vor die Nase gesetzt.

Glücklicherweise waren die Betroffenen in diesem Gebiet so couragiert und haben sich gewehrt. In meinem Bezirk Voitsberg hat es ähnliche Fälle gegeben. Einmal wollte man auch inmitten eines Wohngebietes einen Handymast auf einem Dach aufstellen, ein anderes Mal sogar in der Nähe einer Volksschule. Der Einwand der Gesundheits­gefährdung wäre nach einer Rechtsexpertise völlig ins Leere gegangen, weil diese eben nicht offiziell bestätigt ist, obwohl es zahlreiche Studien gibt, die das belegen, aber die Mobilfunkbetreiber sind natürlich rasch mit einem Gegengutachten zur Stelle.

Wie mein Kollege Rada hier schon angemerkt hat, wäre eine verbindliche Studie des Gesundheitsministeriums, die eben nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern auch


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