Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 69

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Ärgerliche Stalker verbreiten Angst und Schrecken durch Belästigungen. Oft werden Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder auch Lehrer von ihnen verfolgt, weil sie glauben, dass diese ihnen geschadet hätten. Diese Stalker gehören in die Kategorie der Paranoiden.

Zur letzten Kategorie zählen Verfolger, die sich das Ziel gesetzt haben, ihre Opfer tätlich anzugreifen. Betroffene Menschen werden meist über Wochen und Monate verfolgt. Vergewaltigungen treten in dieser Gruppe häufig auf. Diese Stalker versuchen immer, die Kontrolle zu behalten, und neigen zu hoher Gewaltbereitschaft.

Leider sind die Auswirkungen des Stalkings auf die Betroffenen beträchtlich. Wir haben schon einiges darüber gehört; das Beispiel von Frau Riener war wirklich beein­druckend. Zwei Drittel der Opfer werden von Schlafstörungen und Alpträumen geplagt. Knapp 10 Prozent berichten über Angst während der Verfolgung bis hin zu panik­artigen Zuständen. Mit diesem Gesetz wird nun endlich sichergestellt, dass Stalking­opfer nicht allein gelassen werden und dass sie auch professionelle Hilfe durch bewährte Opferschutzeinrichtungen erhalten können. Es ist daher tatsächlich unver­ständlich und unbegreiflich und schade, dass die Grünen hier nicht mitgehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.24.42

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass heute dieses Gesetz gegen Stalking beschlos­sen werden kann, gleicht, sprichwörtlich gesagt, wirklich einer schweren Geburt. In der Parlamentskorrespondenz wird das etwas schöner umschrieben, denn da steht, das Gesetz „hat zuletzt starke öffentliche Beachtung gefunden“.

Dieses Anti-Stalking-Gesetz wird von der SPÖ seit langem gefordert. Insbesondere das Finanz- und das Innenministerium haben sich aber mit Händen und Füßen gegen dieses Gesetz gegen Psychoterror gewährt, auf Druck der Opposition und der Öffentlichkeit musste die Regierung schließlich beigeben.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, ist aber nicht das, was wir uns unter einem effektiven, einem starken und wirksamen Schutz vorstellen. Haupt­kritikpunkt ist, dass Stalking mittels Kommunikationsmittel kein Offizialdelikt ist, son­dern nur auf Antrag des Opfers verfolgt werden kann, wodurch auch die Position des Opfers geschwächt wird.

Es fehlt auch ein effektiver Schutz der betroffenen Personen. Das heißt, auch eine Änderung im Sicherheitspolizeigesetz nach dem Beispiel des Wegweiserechtes wäre notwendig. Ohne diesen Sofortschutz durch die Polizei ist es sehr schwierig, sich ohne rechtlichen Beistand gegen die Belästigung durch Stalker effektiv und kostengünstig zu wehren.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Bettina Stadlbauer, Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses 1383 d.B.

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Justizausschusses 1383 d.B. wird geändert wie folgt:

 


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