Ärgerliche Stalker verbreiten Angst und Schrecken durch Belästigungen. Oft werden Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder auch Lehrer von ihnen verfolgt, weil sie glauben, dass diese ihnen geschadet hätten. Diese Stalker gehören in die Kategorie der Paranoiden.
Zur letzten Kategorie zählen Verfolger, die sich das Ziel gesetzt haben, ihre Opfer tätlich anzugreifen. Betroffene Menschen werden meist über Wochen und Monate verfolgt. Vergewaltigungen treten in dieser Gruppe häufig auf. Diese Stalker versuchen immer, die Kontrolle zu behalten, und neigen zu hoher Gewaltbereitschaft.
Leider sind die Auswirkungen des Stalkings auf die Betroffenen beträchtlich. Wir haben schon einiges darüber gehört; das Beispiel von Frau Riener war wirklich beeindruckend. Zwei Drittel der Opfer werden von Schlafstörungen und Alpträumen geplagt. Knapp 10 Prozent berichten über Angst während der Verfolgung bis hin zu panikartigen Zuständen. Mit diesem Gesetz wird nun endlich sichergestellt, dass Stalkingopfer nicht allein gelassen werden und dass sie auch professionelle Hilfe durch bewährte Opferschutzeinrichtungen erhalten können. Es ist daher tatsächlich unverständlich und unbegreiflich und schade, dass die Grünen hier nicht mitgehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
11.24
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass heute dieses Gesetz gegen Stalking beschlossen werden kann, gleicht, sprichwörtlich gesagt, wirklich einer schweren Geburt. In der Parlamentskorrespondenz wird das etwas schöner umschrieben, denn da steht, das Gesetz „hat zuletzt starke öffentliche Beachtung gefunden“.
Dieses
Anti-Stalking-Gesetz wird von der SPÖ seit langem gefordert. Insbesondere das
Finanz- und das Innenministerium haben sich aber mit Händen und Füßen gegen
dieses Gesetz gegen Psychoterror gewährt, auf Druck der Opposition und der
Öffentlichkeit musste die Regierung schließlich beigeben.
Der vorliegende
Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, ist aber nicht das, was wir uns
unter einem effektiven, einem starken und wirksamen Schutz vorstellen. Hauptkritikpunkt
ist, dass Stalking mittels Kommunikationsmittel kein Offizialdelikt ist, sondern
nur auf Antrag des Opfers verfolgt werden kann, wodurch auch die Position des
Opfers geschwächt wird.
Es fehlt auch ein
effektiver Schutz der betroffenen Personen. Das heißt, auch eine Änderung im
Sicherheitspolizeigesetz nach dem Beispiel des Wegweiserechtes wäre notwendig.
Ohne diesen Sofortschutz durch die Polizei ist es sehr schwierig, sich ohne
rechtlichen Beistand gegen die Belästigung durch Stalker effektiv und kostengünstig
zu wehren.
Ich darf daher
folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Bettina Stadlbauer, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses 1383 d.B.
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der Bericht des Justizausschusses 1383 d.B. wird geändert wie folgt: