Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 32

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Vereinssachwalterschaft zu evaluieren und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.

 


14.29.33

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz wird – wie aus den bisherigen Stellungnahmen zu schließen ist – heute von allen Parteien gemeinsam beschlossen werden. Ich denke, dies ist die Konsequenz eines vorbildlichen Entstehungsverfahrens einer Gesetzesnovelle.

Ich möchte der Frau Ministerin, aber vor allem jenen, die in der Sache damit befasst waren, den Damen und Herren des Justizministeriums, sehr herzlich danken.

Ich habe das deshalb gesagt, weil ich im Rahmen meiner nächsten Wortmeldung beim nächsten Punkt sagen werde, wie ein Gesetz nicht entstehen soll.

Beim Sachwalterrechts-Änderungsgesetz war es so, dass man sich zuerst mit jenen zusammengesetzt hat, die von der Sache etwas verstehen; in diesem Fall mit jenen Institutionen, die auf Vereinsebene Sachwalterschaften haben und deren Berufsfeld das ist.

Dieses Gesetz basiert in erster Linie auf zwei Absichten. Erstens: Einschränkung der Sachwalterschaft auf Fälle, in denen es keine andere Alternative gibt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Sachwalterschaften enorm angestiegen. Die neuen gesetz­lichen Bedingungen, die wir jetzt schaffen, werden in diesem Bereich einige Klärungen und Präzisierungen vornehmen – immer in dem Gedanken, dass die Schutzfunktion der Sachwalterschaft im Vordergrund steht.

Der zweite Aspekt dieses Gesetzes – dieser Aspekt ist jetzt nicht deshalb als zweiter genannt, weil er weniger wichtig wäre, sondern ist eigentlich das tragende Element – ist die Stärkung der Selbstbestimmung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen, denn das ist jene Gruppe, die von Sachwalterschaften betroffen ist. Und darum ist das, was die Kolleginnen Fekter und Stadlbauer vorhin schon erwähnt haben, nämlich Vorsorgevollmacht, Sachwalterverfügung, auch die Frage der Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger und Schutz vor Missbrauch, so wesentlich.

Noch einmal kurz gesagt: Es ist das ein gutes Gesetz – das sagt die Opposition im Nationalrat nicht oft über ein Gesetz –, aber es ist kein perfektes Gesetz. Es ist deshalb nicht perfekt, weil jene Einwände, die nach dem Begutachtungsverfahren und nach der Einarbeitung in die Regierungsvorlage – zum Teil von der Opposition, also von mir, aber auch von der SPÖ, zum Teil von außen – noch herangetragen wurden, zwar zum Großteil berücksichtigt wurden, aber nicht zur Gänze.

Deshalb bringe ich trotz des guten Gesetzes, das aber, wie gesagt, nicht perfekt ist, folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1511 d.B.) über die Regierungsvorlage (1420 d.B.): Bundesgesetz,


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