Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 206

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Uhr ist wunschgemäß auf 7 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


19.19

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecar, poštovane dame i gospodo! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Jarolim und Frau Kollegin Fekter haben es ja bereits gesagt: Schon im Ausschuss hat diese Materie die Zustimmung aller Fraktionen gefunden, daher jetzt auch im Plenum des Nationalrates.

Bezüglich der Fragen der Änderung des Konsumentenschutzgesetzes würde ich sagen: No na net werden wir zustimmen!, war das doch ein wesentliches Anliegen unsererseits, und zwar bereits bei der vergangenen Novelle. Aber dazu wird dann noch meine Kollegin Dr. Moser sprechen.

Ich möchte, ohne das, was bereits über die inhaltlichen Aspekte ausgeführt wurde, zu wiederholen, auch sagen, dass ich die Frage des Rechts auf Licht jahrelang begleitet habe, weil das ein ganz wesentliches Anliegen war, das Frau Volksanwältin Bauer ver­folgt hat und (Abg. Dr. Jarolim: Korosec!) auch schon ihre Vorgängerin vor zwei Jah­ren, Frau Kollegin Korosec. (Abg. Dr. Jarolim: Irreführenderweise die Korosec!) Des­halb sind wir sehr befriedigt, dass das jetzt endlich umgesetzt wird.

Angesichts der Machtlosigkeit gegen Schatten, die viele Menschen in den vergange­nen Jahren gespürt haben, die dem Schatten ausgesetzt waren, und des rechtlichen Instrumentariums, das die österreichische Rechtsordnung da bietet – man war sozu­sagen machtlos gegen die nicht vorhandenen Möglichkeiten –, ist das Ganze meiner Einschätzung nach jetzt bemerkenswert gelöst worden. Im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch zu normieren, dass „die Eigentümer benachbarter Grundstücke“ – und das ist jetzt ein wörtliches Zitat aus § 364 – „bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen“ haben, das halte ich, muss ich sagen, für eine ausgesprochen gelungene Formulierung. Die Frage ist nur, ob diese wirklich schöne, geradezu lyrische Formulierung (Abg. Dr. Jarolim: Das wäre was für den Innenminister Strasser! Für den wäre diese Formulierung was!) auch jene beeindrucken wird, die sich in verbissenen Streitigkeiten – Sie als langjähriger Anwalt kennen das ja sicher – befinden.

Darum ist meiner Ansicht nach, weil das eine besondere Klientel ist, die Einrichtung der Mediation durchaus ein sinnvolles Instrument, und wir haben ja schon Gelegenheit gehabt, das zu diskutieren.

Wir haben bei dem Ganzen ein bisschen Bedenken – und diese hatte ich auch ge­äußert – im Hinblick auf die Kostenfrage. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten zumindest mich in den Beratungen davon überzeugen, dass die Regelung, wie sie jetzt vorgesehen ist, Sinn macht. Man wird ja sehen, wie sich das in der Praxis bewähren wird. Jedenfalls: Danke Ihnen, dass es jetzt endlich so weit ist, dass das umgesetzt wird.

Die nächste Frage, die jenseits des Konsumentenschutzes auch wesentlich ist, ist die Frage des Schutzes der Privatsphäre. Auch wenn das jetzt irgendwie so wirkt, als wäre das gar nichts Besonderes, weil bei der Debatte gerade so wenige Kolleginnen und Kollegen anwesend sind und weil über diese Frage sozusagen allgemeiner Konsens herrscht, ist das eine ganz wesentliche, ja fast revolutionäre zivilrechtliche Weiterent­wicklung, von der ich hoffe, dass sie sich dann in der Praxis beim Schutz der Privat­sphäre bewähren wird. Ich hoffe sehr, dass die Rechtsanwendung dann der politischen Botschaft, die dem innewohnt, auch gerecht werden wird. Das hängt nicht ganz un­maßgeblich auch davon ab, wie das Bundesministerium für Justiz die Richter und Rich­terinnen und auch alle Beteiligten – es hängt ja nicht nur von ihnen ab – auf die neue


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