Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 242

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21.38

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer wieder kommen besorgte Eltern, Schüler und auch Lehr­personen zu mir als Abgeordnete, die sich besonders auch mit Bürgeranliegen befasst. In diesem Fall haben sie Bedenken und Beschwerden bezüglich des so genannten Bildungsdokumentationsgesetzes, und zwar auch deshalb, weil hier Daten abgefragt werden, die sehr sensibel sind. So zum Beispiel wird hier abgefragt: das religiöse Be­kenntnis, die Sozialversicherungsnummer und auch die Stellung der Eltern im Beruf.

Ich glaube nicht, dass das unbedingt nötig ist, um den Bildungsverlauf festzustellen. Ich meine, es handelt sich hiebei wirklich um hoch sensible Daten. Nicht einmal mehr beim Meldezettel ist es notwendig, dass man das religiöse Bekenntnis ankreuzen oder bekannt geben muss. Was brauche ich bitte ein religiöses Bekenntnis bekannt zu ge­ben zur Feststellung eines Bildungsverlaufes?! Ich glaube, dass das heutzutage nicht mehr nötig ist. Bei der Sozialversicherungsnummer ist es auch unverständlich: Warum muss der Schüler/die Schülerin die Sozialversicherungsnummer den Lehrpersonen be­kannt geben?

Es ist unterschiedlich geregelt, es haben alle möglichen Stellen Zugriff auf die Daten beziehungsweise können diese erheben. Es sind dies die Schulleiter, die LehrerInnen, die Klassenvorstände, bei Schulen mit Bundesträgerschaft die Sekretärinnen.

Gelegenheit macht Diebe, das wissen alle. Ich glaube, dass die Gefahr der Verknüp­fung von Daten gegeben ist, dass hier das Grundrecht auf Datenschutz grob verletzt wird. Daher möchte ich, dass man diese drei Bestimmungen zur Abfragung der Daten schlicht und einfach streicht. Diese braucht man nicht, auch wenn man den Bildungs­verlauf feststellen will. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. 5 Minuten Redezeit. Sie brauchen diese aber nicht auszuschöpfen. (Heiterkeit.)

 


21.41

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu meiner Vorrednerin: Wir haben, als wir das Bildungsdokumen­tationsgesetz im letzten Jahr beschlossen haben, an sich ausreichend und umfassend darüber diskutiert. (Abg. Mag. Wurm: Der Datenschutzrat hat Einspruch erhoben!) Es ist so, dass wir eigentlich großes Interesse an anonymisierten Bildungsverläufen haben, ja haben müssen, wenn wir eine zielgerichtete Bildungspolitik machen. Da wir heute etwa die Frage von sozio-ökonomischen Hintergründen diskutiert haben und welche Auswirkungen selbe auf den Bildungsverlauf haben, so muss man diese Daten natürlich irgendwie erheben.

Mir scheint aber diese Angst vor einem Missbrauch in diesem Zusammenhang ein wenig übertrieben zu sein, und zwar deshalb, weil natürlich immer dort, wo Menschen mit Daten arbeiten, die Gefahr eines Missbrauchs besteht. Das ist ohne Zweifel so, aber ich würde meinen, dass Sie von der SPÖ von der Bundesregierung nichts verlan­gen sollten, was Sie in Ihrem Einflussbereich selbst tun.

Ich habe hier ein Anmeldeformular der Magistratsabteilung 11A in Wien, in dem es um Anmeldungen für das Betriebsjahr 2003/2004 bezüglich Kinderkrippen, Kindergärten und Horte der Stadt Wien geht. Da fragen Sie nicht nur nach Familien- und Vor­namen – natürlich! –, Muttersprache und Staatsangehörigkeit. Da gibt es die Frage nach der Beschäftigung der Eltern, der Mutter, ob sie berufstätig, in Ausbildung oder in Karenz ist. Sie fragen auch nach der Sozialversicherungsnummer (Aha-Rufe bei Abge-


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