Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 228

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Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Strafprozess­novel­le 2005 samt Titel und Eingang in 742 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustim­mung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Kon­kursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden, in 743 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel I, II und V eingebracht. Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 743 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit mehrheitlich auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung darüber, dem Abschluss der gegenständ­lichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten in 699 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

32. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (621 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungs­gesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halb­leiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutz­ge­setz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz – PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004) (770 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen damit zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte.

 


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