Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 229

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.40.40

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Es ist schon ausgeführt worden: Die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie. Es kommt also zu einer Rechtsangleichung innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft.

Es wird in einem Katalog 31 Definitionen für aggressive und irreführende Geschäfts­praktiken geben, die zur Orientierung, glaube ich, sehr wichtig und dienlich sind.

Ich möchte auf einen Umstand hinweisen – mein Vorredner hat dieses Thema bereits ganz kurz angeführt –, der mir besonders wichtig erscheint, nämlich darauf, dass von diesem Gesetz auch Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen erfasst sind, also Schwarzbeschäftigung, Nichtbeachtung von Kollektivverträgen, Sozialbetrug als Wettbewerbsvorteil. All diese Punkte sind mit umfasst, was vielleicht im Zusammen­hang mit diesem Gesetz nicht so bekannt ist, und daher möchte ich extra darauf hin­weisen, damit das nicht in Vergessenheit gerät.

Genau diese Punkte verhindern ja fairen Wettbewerb. Und damit ist dieses Gesetz auch ein brauchbares Werkzeug zur Bekämpfung von allen illegalen Praktiken am Ar­beitsplatz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.41.56

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch das Kesselgesetz wurde – das wurde schon gesagt – vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Arbeit sehr umfassend vorbereitet und geändert. Diese Änderung wurde notwendig, weil im derzeit geltenden Gesetz ein Sitzerfordernis für ak­kreditierte Firmen und für prüfberechtigte Firmen vorgesehen ist. Diese Bestimmung war sicher in Ordnung, weil man damit auch für Sicherheit sorgen wollte. Dampfkessel sind immerhin Geräte, die zwar einfach zu bedienen sind, aber aufgrund von Kalk und schlechter Wartung auch durchaus gefährlich sein können. So ist es auch richtig, dass man der Sicherheit hier einen großen Stellenwert einräumt.

Das EuGH-Urteil hat dieses Sitzerfordernis als überschießend und als eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit und Dienstleistungsrichtlinie und damit im Widerspruch zum europäischen Recht beurteilt. Deshalb musste das Gesetz geändert werden.

Es wird auf die Sicherheit aber nach wie vor Rücksicht genommen. Firmen, die berech­tigt sind zu prüfen, müssen beim Bundesministerium akkreditiert sein, müssen die fach­lichen Voraussetzungen, die technischen Voraussetzungen und den Versicherungs­schutz, das ist ganz wichtig, nachweisen und natürlich auch den Gerichtsstand in Ös­terreich.

Weiters muss eine Liste für Prüfvorhaben vorgelegt werden, damit kann die Behörde das begleitend kontrollieren. Ich glaube, dass damit der Sicherheit entsprochen wird.

Für die Wirtschaft sehe ich einen Vorteil, da wir ein breiteres Angebot haben und viel­leicht auch bessere Preise für die Prüfungen erreichen können. Und, wie gesagt, der Sicherheit ist Genüge getan.

Ich freue mich, dass die Grünen zustimmen. Wenn sie gewusst hätten, dass natürlich auch Hotelwäschereien Dampfkessel betreiben, dann hätten sie heute wahrscheinlich


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite