Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 211

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Trotzdem werden wir dem Antrag natürlich zustimmen, weil auch dieser Schritt, der getan wird, notwendig ist. Es ist auch ein ausdrücklicher Wunsch der Kultusgemeinde. Daher stimmen wir zu, aber die ganze Vorgangsweise wirft ein fragwürdiges Licht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.19.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Ich kann meinem Vorredner insofern zustimmen, als es schon merkwürdig ist, dass sich diese Bundesregierung nicht einmal mehr bei solchen Materien und bei solchen Anträgen im Vorfeld auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen kann.

Wir hatten zwei Anträge im Ausschuss vorliegen, man hat sich dann auf einen ge­einigt. – Also wenn man schon der Meinung ist, dass das sensible Materien sind und ein nationaler Konsens erzielt werden sollte, dann sollte es auch im Vorfeld zumindest einen einheitlichen Regierungsantrag geben. Wir werden dem Antrag, so wie im Aus­schuss, natürlich unsere Zustimmung geben.

Ich glaube, die Beschlussfassung dieses Gesetzes war ein wichtiger Schritt, um viele, viele Jahrzehnte nach den schrecklichen Ereignissen des Zweiten Weltkrieges doch auch in diesem Bereich Entschädigung möglich zu machen. Wir haben auch immer wieder den Verlängerungen zugestimmt, allerdings – und insofern gebe ich schon auch dem Redner der freiheitlichen Fraktion recht –: Eine Immer-wieder-Verlängerung gibt auch eine schlechte Optik auf den Gesetzgeber. Ich glaube, man hat das jetzt sehr extensiv gesehen, hat die Verlängerung auch noch mehr organisiert, als es selbst die Kultusgemeinde verlangt hat, und ich gehe schon davon aus, dass es irgendwann einmal auch möglich sein wird, dieses Kapitel als abgeschlossen zu sehen.

Wir werden aber dieser Verlängerung heute unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

18.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 604 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.21.596. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz) (567 d.B.)

 


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