Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 112

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vor Augen halten, dass so ein Plastiksackerl in Schnitt ungefähr 30 Minuten verwendet wird und danach dann ungefähr 300 Jahre die Umwelt belastet, und zwar mehr oder weniger stark, zum Teil aber auch noch Tausende Kilometer von jeder Zivilisation entfernt.

Man kann auch in der Sahara, wo Hunderte Kilometer rundum niemand wohnt, also mitten in der Wüste Plastiksackerln sehen. Sie verschandeln Landschaften, sie ver­stopfen Abflussrohre, sie strangulieren Seevögel. Plastik wird im Magen von Meeres­tieren gefunden, was dazu führt, dass die Meerestiere verhungern, weil das Plastik natürlich energetisch nicht verwertbar ist, aber die Mägen füllt, was ganz besonders am Anfang der Nahrungskette ein echtes Problem sein kann. Wenn Farbstoffe, Zusatzstoffe ins Wasser, in den Boden gelangen, dann ist das Herstellen von üblichen Plastiksackerln wirklich ein Paradebeispiel für Kurzsichtigkeit, für Dummheit und für Nichtnachhaltigkeit des Umgangs mit Öl.

Es ist schon gesagt worden – und da sind wir uns einig – : Gegen Plastiktragetaschen vorzugehen, ist in der Tat ein Gebot der Stunde. Wir haben diesen Antrag sehr lange verhandelt, und ich hätte mir durchaus auch einige klarere Darstellungen der Zusam­menhänge gewünscht zwischen dem Verwenden von Plastiksackerln und chemischen Zusatzstoffen, chemischen Druckfarbstoffen, die da drauf sind, und der Umweltver­schmutzung. Ich hätte auch ganz supergute Beispiele gehabt für Aufdrucke, die man auf so ein Plastiksackerl hätte schreiben können, zum Beispiel: „Dieses Plastiksackerl kann Artensterben verursachen“ oder „Diese Plastiktüte wird die nächsten hundert Jahre die Umwelt verschmutzen“ et cetera. Da wäre viel drinnen gewesen, keine Frage.

Mir geht es jedenfalls darum, dass wir dazu kommen, dass wir die Abfallrahmen­richtlinie der Europäischen Union möglichst in dem Sinne ausrichten, wie sie auch gemeint ist, dass nämlich die oberste Priorität ist, Abfälle zu vermeiden, sie gar nicht entstehen zu lassen, das heißt, an sich überhaupt keine Wegwerfprodukte zu produ­zieren. In diesem Zusammenhang ist es mir sehr wichtig, zu sagen, dass ich nicht nur dafür bin, dass man Plastiksackerln aus Erdölprodukten verbietet oder möglichst zurückdrängt, sondern auch dafür bin, dass man versucht, jede Art von Einmalnutzung, von einmaligem Gebrauch zu vermeiden, denn es ist auch nicht sinnvoll, ein biologisch abbaubares Sackerl nur einmal zu verwenden und dann wegzuwerfen. Auch das ist nicht im Geiste einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung.

Ich möchte in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen zum Entschließungsantrag 1463/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Plastiktragetaschen in der Fassung des Ausschussberichtes (1180 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Entschließungstext wird der 4. Absatz durch folgenden Text ersetzt: „eine Recherche durchzuführen, wie in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU die Verwendung von Plastiktragetaschen reduziert oder verhindert wird.“

2. Im Entschließungstext wird der 6. Absatz durch folgenden Text ersetzt: „auf europäischer Ebene im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie die Verwendung von nicht verrottbarem Kunststoff europaweit zu reduzieren und Alternativen wie wiederverwend-


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