Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 118

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Gaßner! Immer wenn Sie „Milliarden“ vorgelesen haben, waren es Tausend. Also es sind 73 605,635 Millionen € (Zwischen­ruf bei der ÖVP), sonst wäre es ein bisschen zu viel. Im Sinne dessen wird das im Pro­tokoll berichtigt, nehme ich an.

Setzen Sie bitte fort!

 


Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (fortsetzend): „2. Im § 2 ist bei der Untergliederung 2 Bundesgesetzgebung die für 2012 angeführte Obergrenze für Ausgaben 159,216 Mil­lionen € um 14,7 Millionen € auf 173,916 Millionen € anzuheben.“

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Das hat jetzt aber gestimmt, glaube ich.

Meine Damen und Herren! Diese Abänderung wird notwendig, weil ein Initiativantrag der Abgeordneten Auer, Wöginger, Kräuter und Gaßner vorliegt, bei dem es um die so­zialrechtlichen Änderungen für politische Mandatare geht. Dieser Initiativantrag wird dann im Budgetausschuss zu behandeln sein.

Eine Bemerkung noch zum Bundesfinanzrahmengesetz: Bei all dem, was hier gut und teuer ist, möchte ich doch bemerken, dass ich eine gewisse Sorge habe, wenn es um die Gemeinden geht. Die Gemeindebudgets – das wissen wir alle – sind in den letzten Jahren relativ angestrengt, beziehungsweise den Gemeinden wurden immer mehr Auf­gaben übertragen, und die notwendige Finanzierung dazu wurde nicht übermittelt.

Das führt dazu, dass sehr, sehr viele Gemeinden – weit mehr als die Hälfte – ihre Haus­halte nicht mehr ausgleichen können. Wenn jetzt festgelegt wird, dass sich Gemeinden nicht mehr neu verschulden dürfen, dann frage ich mich, wie sie ihre Schulden abde­cken sollen. Zudem sind die Gemeinden der größte Investor. Wenn man sehr genau aufpasst, weiß man, dass – bei allem Wirtschaftswachstum, das wir jetzt Gott sei Dank zu verzeichnen haben – gerade die Bauwirtschaft und die kleineren Betriebe eher noch nachhinken, und zwar deswegen, weil die Gemeinden nicht mehr investieren können.

Daher ersuche ich schon sehr eindringlich, das in den nächsten Jahren auch zu be­rücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Gemeinden wieder das Geld zur Verfü­gung haben, das sie brauchen, um die Lebensqualität in den Gemeinden erhalten zu kön­nen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 erlassen wird – BFRG 2012-2015 (1174 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Im § 1 ist der Ausgabenbetrag 2012 fix in der Rubrik 0,1 von 8.008,081 Millionen EUR um 14,700 Millionen EUR auf 8.022,781 Millionen EUR zu erhöhen. Entsprechend er­höht sich die Summe 2012 für die Rubrik 0,1 auf 8.117,981 Millionen EUR und die Ge­samtsumme 2012 auf 73.605,635 Millionen EUR.

 


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