Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 56

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Meine Damen und Herren von der Regierung, beenden Sie Ihren Dauerschlaf, been­den Sie Ihre Politik der Versprechungen und der Ankündigungen und gehen Sie an die Arbeit! Setzen Sie Maßnahmen für die Menschen, dass sie auch bei diesen ankom­men! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Der von Kollegin Haubner eingebrachte Entschließungs­antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen be­treffend die Freiwilligenpolitik

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 155/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2008) (39 d.B.)

Aufgrund der Novelle des Bundesministeriengesetzes soll die Freiwilligenpolitik künftig vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einverneh­men mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend koordiniert wer­den.

Dabei stellt die Tätigkeit der Freiwilligen in Österreich im Rahmen der Bürgergesell­schaft einen unverzichtbaren Bestandteil der Lebensqualität in Österreich dar. Denn tagtäglich leisten freiwillige Helferinnen und Helfer eine unschätzbar wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Vor allem in Katastrophenfällen wird eindrucksvoll vor Augen ge­führt, wie wichtig die Arbeit von freiwilligen Helferinnen und Helfern ist. Zudem nehmen sie ihre Aufgaben oft bis zur totalen Erschöpfung wahr. Auch setzen Freiwillige beim Einsatz ihre Gesundheit, manchmal sogar ihr Leben aufs Spiel.

Was freiwillige Helferinnen und Helfer beispielsweise bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bergrettung im Interesse der Bevölkerung leisten, ist beeindruckend. Für sie ist Solidarität kein leeres Wort, sondern wird ständig von ihnen gelebt. In Zeiten, in denen oftmals Eigennutz und Egoismus dominiert stellen sie ihre Freizeit und ihre Energie der Allgemeinheit zur Verfügung.

Es ist daher höchste Zeit, dass die unermüdliche und unentgeltliche Arbeit dieser Men­schen endlich entsprechend honoriert wird. Dies soll aber nicht durch Gesten und Lip­penbekenntnisse, sondern durch konkrete Aktionen erfolgen.

Ein Maßnahmenpaket für die freiwilligen Helferinnen und Helfer muss geschnürt wer­den, um Schutz und Sicherheit auch für die Freiwilligen zu gewährleisten. Denn die Freiwilligenarbeit muss jene Wertschätzung bekommen, die sie verdient. Zudem sind Anreize zu schaffen, um mehr Menschen zu einer Mitarbeit bei einer Hilfsorganisation zu animieren.

Daher sollen Personen, die in Hilfsorganisationen tätig sind, bei einer Anstellung im öf­fentlichen Dienst bevorzugt behandelt werden. Auch Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen sollen einen Bonus erhalten. Weiters muss ge­währleistet werden, dass es für Freiwillige in Hilfsorganisationen einen weitergehenden Versicherungsschutz gibt.

Da Feuerwehrleute und Helfer von freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen durch ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu einem Kostenfaktor für die Unternehmer werden


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